Nr. 987 / 17.09.2025
Die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 kann kommen: Mit dem Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken liegt die rechtliche Grundlage für den Neubau einer rund 1,7 Kilometer langen, zweigleisigen Strecke vor. Bei einer Veranstaltung der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (Sör) sowie des Verkehrsplanungsamts werden interessierte Bürgerinnen und Bürger über das weitere Vorgehen informiert. Diese sind dazu am Mittwoch, 24. September 2025, um 19 Uhr in der Georg-Holzbauer-Schule, Saarbrückener Straße 26, eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Die neue Trasse wird von der bestehenden Wendeschleife Gibitzenhof über die Dianastraße und Minervastraße bis zur Haltestelle Finkenbrunn an der Kreuzung Julius-Loßmann-Straße / Minervastraße geführt und schließt dort an die bestehende Linie 5 an. Der sogenannte „Lückenschluss Minervastraße“ stellt einen wichtigen Baustein für den weiteren Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Nürnberg dar. Die neue Verbindung ermöglicht für die stark wachsenden Wohngebiete Falkenheim / Gartenstadt und Kettelersiedlung eine direkte, zentrumsgerichtete Straßenbahnlinie. Die Straßenbahn wird überwiegend auf einem eigenen, grünen Rasengleis in der Straßenmitte geführt. Auf Höhe des Minervaplatzes entsteht eine neue barrierefreie Haltestelle, die die Anbindung des Quartiers zusätzlich verbessert. Im Vorfeld der Gleisbauarbeiten verlegt und erneuert die N-Ergie Netz GmbH ihre im Untergrund verlaufenden Infrastrukturen. Dazu zählen Erdgas- und Trinkwasserleitungen sowie Nieder- und Mittelspannungskabel. Mit dem ersten von vier Bauabschnitten beginnt die N-Ergie Netz GmbH am Mittwoch, 1. Oktober 2025.
„Wir freuen uns, dass die ersten vorbereitenden Arbeiten für den Straßenbahnlückenschluss in der Minervastraße losgehen, damit wir im Laufe des nächsten Jahres mit dem Gleisbau beginnen können. Mit der Verlängerung der Linie 4 können wir unseren Fahrgästen am südlichen Stadtrand künftig eine direkte Verbindung über den Plärrer in die westliche Altstadt und in den Norden bieten. Der Angebotsausbau unseres ÖPNV-Netzes ist ein weiterer, wichtiger Meilenstein hin zur Verkehrswende und trägt zum Umwelt- und Klimaschutz bei“, so VAG-Vorstandssprecher Tim Dahlmann-Resing.
Der Stadtrat hatte am 22. September 2022 einstimmig die Planung für die Straßenbahnverlängerung beschlossen. Zuvor hatte der Verkehrsausschuss am 19. Februar 2020 die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und die Förderfähigkeit der Maßnahme abzuklären. Die positiven verkehrlichen Prognosen und die erwarteten Fahrgastzuwächse aus den südlichen Stadtteilen untermauern die Bedeutung des Projekts. Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich betont: „Mit dem Netzschluss in der Minervastraße schließen wir nicht nur eine infrastrukturelle Lücke – wir schaffen ein zukunftsfähiges Angebot für umweltfreundliche Mobilität und bringen den Nahverkehr in Nürnberg entscheidend voran.“
Dieses Projekt leistet einen wichtigen Beitrag, Nürnberg schrittweise inklusiver zu gestalten. Es ist Teil des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Den ersten Aktionsplan hat der Nürnberger Stadtrat im Dezember 2021 einstimmig beschlossen. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in Nürnberg zu verwirklichen, wurden und werden umfangreiche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Weitere Informationen sind online unter www.inklusion.nuernberg.de zu finden.
Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein streng formalisiertes Genehmigungsverfahren, im welchem bereits im Vorfeld verschiedene öffentliche und private Belange geprüft werden. Nach Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der Regierung erfolgt das Anhörungsverfahren. Hierbei werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Diese werden anschließend geprüft und bei einem Erörterungstermin mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und Betroffenen besprochen. Sind keine weiteren Planänderungen vorzunehmen, erfolgt ein Planfeststellungsbeschluss. Erst mit diesem Beschluss kann die Ausbau- und Detailplanung erfolgen.