Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 24. September 2025, das Benehmen zur Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg hergestellt. Seit der letzten Benehmens-Herstellung im Oktober 2024 sind bis August dieses Jahres zahlreiche Gebäude und Gebäudegruppen vom Landesamt für Denkmalpflege besichtigt und überprüft worden. Sechs Gebäude sind neu in die Denkmalliste für die Stadt Nürnberg aufgenommen worden. Löschungen aus der Denkmalliste gab es nicht.
Unter den neu eingetragenen Baudenkmälern befinden sich dieses Jahr drei Kirchenbauten aus der Nachkriegszeit. Neben den Kirchenbauten in der Armin-Knab-Straße 3 und dem Resedenweg 3, beide zu Beginn der 1960er-Jahre errichtet, ist der katholische Kirchenbau „Verklärung Christi“ in der Sperberstraße 53, der zwischen 1968 und 1971 errichtet wurde, hervorzuheben. Hierbei handelt es sich um einen skulpturalen Sichtbetonbau von Peter Leonhardt. Aufgrund seiner besonderen geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung liegt die Erhaltung des Kirchenbaus im Interesse der Allgemeinheit.
Gleichfalls aus der Nachkriegszeit stammt das Büro- und Verwaltungsgebäude in der Reinerzer Straße 16. Das von Franz Reichel und Albin Hennig zwischen 1960 und 1964 errichtete Gebäude zeichnet sich durch eine expressive Architektursprache aus. Das für die Zeit ungewöhnlich progressive Gebäude ist ein in Bayern sehr frühes Bauzeugnis des individuellen Bauens, das später in der Postmoderne seinen endgültigen Ausdruck finden sollte.
Auch ein von außen schlichtes, aber in klarer Formensprache erbautes Einfamilienwohnhaus aus den 1930er-Jahren mit sehr steilem Satteldach fand Eingang in die Denkmalliste. Neben der klassischen Architektursprache seiner Zeit, war hier die Konstruktion mit so genannten Eisenbetonrippendecken eine Besonderheit, die der Baurat Walter Zech in den 1930er-Jahren erfand und in seinem Wohnhaus auch zur Ausführung brachte.
Das kleinste Gebäude auf der diesjährigen Liste ist ein Waschhaus im malerisch-neubarocken Stil aus dem Jahr 1901. Dieses zeigt eine qualitätvolle Ausführung, die im Historismus auch für kleinere Bauaufgaben abseits der Straße ausgeführt wurde.
Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz erfolgt sowohl das Untersuchen als auch das rein deklaratorische Eintragen neu erkannter Baudenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München im Benehmen mit der jeweiligen Gemeinde. Bürgerinnen und Bürger können dabei eine Eintragung in die Denkmalliste bei der Unteren Denkmalschutzbehörde anregen. Oft kommen die Hinweise auf noch nicht entdeckte Denkmale auch von Bürgervereinen oder der Stadtheimatpflegerin.
Nach entsprechender Bauaktenprüfung und Terminvereinbarung mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern durch die Untere Denkmalschutzbehörde erfolgt eine Begutachtung vor Ort. Wird ein Objekt als Denkmal erkannt, kommt es zur Nachtragung des Objekts in die Denkmalliste. Im Bayerischen Denkmalatlas ist diese Liste in einer interaktiven Online-Karte mit allen Informationen hinterlegt. Dieser Atlas informiert über den aktuellen Stand der Bau- und Bodendenkmäler sowie Ensembles in ganz Bayern und ist für jedermann zugänglich unter www.geoportal.bayern.de/denkmalatlas/. maj