Ein Zeichen gegen die Todesstrafe setzen: Am Sonntag, 30. November 2025, wird ab 16.45 Uhr in der Straße der Menschenrechte die Säule Nummer drei mit der Aufschrift „Recht auf Leben“ grün angeleuchtet. Damit beteiligt sich Nürnberg auch in diesem Jahr am Aktionstag „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“. Die weltweite Aktion wird organisiert von der christlichen Laienbewegung Sant’Egidio mit ihren 70 000 Mitgliedern in circa 70 Ländern.
Seit Beginn der Kampagne im Jahr 2002 sind in über 100 Ländern Aktionen, Projekte und Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Zivilgesellschaft für eine Kultur durchgeführt worden, die das Leben achtet. Jährlich summiert sich dies auf mehrere Tausend Initiativen. Der internationale Tag „Cities for Life” ist die weltweit größte Mobilisierung für Menschlichkeit und Achtung der Menschenrechte auch in schwierigen Situationen. Heute unterstützen rund 2 500 Städte weltweit die Aktion, davon rund 300 in Deutschland. Auch Nürnberg gehört dazu.
Die Gemeinschaft Sant’Egidio engagiert sich seit 1998 gegen die Todesstrafe und setzt sich in der World Coalition against the Death Penalty für deren universale Abschaffung ein. Mitglieder von Sant’Egidio pflegen weltweit Hunderte von persönlichen Brieffreundschaften mit Todeskandidatinnen und -kandidaten, unterstützen viele persönlich und sind weltweit aktiv für eine Humanisierung der Haftbedingungen in Gefängnissen. Die Trägerin des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises 2005, Tamara Chikunova, deren Sohn in Usbekistan aufgrund einer ungeklärten Anschuldigung zum Tode verurteilt und hingerichtet worden war, engagierte sich in der Gemeinschaft Sant’Egidio und verbrachte dort auch ihre letzten Lebensjahre.
Bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2024 wuchs zum wiederholten Mal die Zahl der UN-Mitgliedsstaaten, welche die Einführung eines weltweiten Hinrichtungsmoratoriums mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe forderten. 130 Länder und damit mehr als zwei Drittel der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen stimmten für die Annahme der zehnten Resolution über dieses Moratorium.
Damit kommt die internationale Staatengemeinschaft der Ablehnung der Todesstrafe als rechtmäßiger Strafe im Sinne der internationalen Menschenrechtsnormen immer näher. So haben mehrere Staaten ihr Abstimmungsverhalten seit Dezember 2022 positiv verändert. Antigua und Barbuda, Kenia, Marokko und Sambia stimmten erstmals in diesem Jahr für die Forderung. Die Bahamas, Bangladesch und die Demokratische Republik Kongo änderten ihr Votum von Nein zu Enthaltung und auch Sao Tome und Principe, die Seychellen, Somalia und Vanuatu votierten für die Annahme der Resolution. Im Juli 2024 trat in Pakistan die Abschaffung der Todesstrafe für Drogendelikte in Kraft. In Japan wurde im Oktober 2024 der 88-jährige Iwao Hakamada nach 45 Jahren im Todestrakt entlassen, was dort die Debatte um eine Abschaffung neu entfacht hat. Vietnam hat 2025 die Todesstrafe für einige Delikte abgeschafft.
Neben diesen positiven Nachrichten stehen jedoch auch gegenläufige Entwicklungen. Insbesondere in Krisengebieten werden steigende Vollstreckungszahlen registriert und auch die Zahl der Todesurteile hat zugenommen. So hat es infolge des Konfliktes im Nahen Osten viele Hinrichtungen im Gazastreifen und im Iran gegeben. Teilweise wurden Minderjährige hingerichtet, was gegen internationales Recht verstößt. Sudan, Südsudan und Uganda haben nach einer längeren Unterbrechung im Jahr 2024 wieder Todesurteile verhängt. Die Bedeutung dieses globalen Einsatzes für eine Kultur des Lebens bleibt also unverändert groß. maj