Die Antragsfrist für die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2025 läuft noch bis einschließlich Montag, 2. Februar 2026. Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass ein entsprechender Antrag spätestens zu diesem Termin bei der Stadt Nürnberg eingereicht werden muss.
Zur Fristwahrung ist ein schriftlicher Antrag ausreichend. Grundsätzlich soll eine Befreiung über den im Internet zur Verfügung stehenden Online-Assistenten erfolgen. Nach Artikel 3, Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes kann auf Antrag eine vollständige Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erfolgen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen – 29 000 Euro jährlich für Alleinstehende, 37 000 Euro jährlich für Verheiratete – nicht überschritten werden.
Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer sowie der Online-Assistent sind zu finden unter zweitwohnungssteuer.nuernberg.de. Außerdem steht das Kassen- und Steueramt, Sachgebiet Zweitwohnungssteuer, Theresienstraße 7, 1. Obergeschoss, Zimmer 110, Telefon 09 11 / 2 31-31 08, für Einzelheiten und weitergehende Auskünfte zur Verfügung. jos