Nr. 253 / 06.03.2026
Im Stadtgebiet Nürnberg wurde die Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza – HPAI) bei einer am Wöhrder See verendeten Stockente nachgewiesen. Das Virus vom Typ H5N1 wurde am Donnerstag, 5. März 2026, durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut amtlich festgestellt.
Die Aviäre Influenza („Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“) ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Wild- und Hausgeflügel betrifft. Der Virus wird seit längerem in Deutschland und in Bayern nachgewiesen, letzte Woche auch bei zwei Graugänsen in Fürth.
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung gilt in Nürnberg weiterhin die Allgemeinverfügung zur Erhöhung der Biosicherheit vom 23.11.2022. Diese regelt verbindliche Schutzmaßnahmen für gewerbliche Geflügelhaltungen ebenso wie für Züchterinnen und Züchter sowie private Geflügelhalterinnen und -halter. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Stadt Nürnberg veröffentlicht und dort abrufbar: nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/amtsblatt/2022_24_amtsblatt.pdf. Alle Geflügelhaltenden sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung des Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln. Weitere Anordnungen sind derzeit nicht erforderlich.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern, ein Merkblatt für Geflügelhaltende sowie eine Übersicht der derzeit betroffenen Gebiete stellt das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf seiner Internetseite lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“ zur Verfügung.
Das Risiko einer Übertragung von Vögeln auf den Menschen wird in Europa und Deutschland weiterhin als gering eingestuft. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Übertragung des Erregers auf den Menschen in Deutschland bislang nicht festgestellt worden. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass vor allem Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind. Es wird deshalb wird empfohlen, engen Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel zu vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere verendete Vögel an einem Ort festgestellt, bittet das Veterinäramt um unverzügliche Mitteilung per E-Mail an veterinaeramt@stadt.nuernberg.de. Weitere Informationen zur Übertragbarkeit auf Menschen gibt das Robert-Koch-Institut auf seinen Internetseiten unter rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Gefluegelpest/Gefluegelpest.html#entry_16926194. ja