Nr. 508 / 04.05.2026
Nach dem Verwaltungsgericht Ansbach (VG) hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem Beschwerdeverfahren am heutigen Montagnachmittag, 4. Mai 2026, entschieden, dass die Versammlung des „Team Menschenrechte Nürnberg“ (TMN) heute unter anderem in der Straße der Menschenrechte stattfinden kann.
Wie das VG Ansbach zuvor, ist auch der VGH der Ansicht, dass trotz der bisherigen Versammlungen von TMN und der Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz keine hinreichende Prognose gestellt werden kann, die einen Eingriff in die Ortswahl der Versammlung rechtfertigen würde. Insbesondere sei die Straße der Menschenrechte auch nicht als „politik- oder versammlungsfrei“ anzusehen, da wenige Tage zuvor einen dem politisch linken Lager zuzurechnende Versammlung genau dort stattgefunden habe. fra