Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 595 / 29.05.2026

Rock im Park 2026: Regelungen zu Lautstärke, Verkehrssituation, Straßen- und Wegesperrungen

Von Freitag bis Sonntag, 5. bis 7. Juni 2026, findet am Zeppelinfeld und im Volkspark Dutzendteich wieder Rock im Park statt, eines der größten Open-Air-Rockfestivals Deutschlands. Für die Besuchenden wird das Veranstaltungsgelände am Donnerstag, 4. Juni, geöffnet. Das Festival ist wie im letzten Jahr ausverkauft. Nachfolgend informiert die Stadt Nürnberg über die Spielzeiten, die Regelungen zur Lautstärke, Straßen- und Wegesperrungen, die Verkehrssituation und das Campingverbot außerhalb des Veranstaltungsgeländes.

Spielzeiten
Konzertbeginn im Open-Air-Bereich ist an den drei Tagen zwischen 12.30 und 12.50 Uhr. In den Nächten Freitag/Samstag, Samstag/Sonntag und Sonntag/Montag darf auf der großen Open-Air-Bühne auf dem Zeppelinfeld (Utopia-Stage) bis 23 Uhr und auf der kleinen Open-Air-Bühne hinter der Arena (Mandora-Stage) bis 1 Uhr und auf der Innenbühne in der Arena (Orbit-Stage) bis 2 Uhr gespielt werden.

Lärmschutz
Grundlage für die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte sind die Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) und die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18. BImSchV). Demnach ist Rock im Park als ein sogenanntes „seltenes Ereignis“ festgesetzt. Dabei sind folgende Schallpegel am nächstgelegenen Wohngebäude einzuhalten: ab Konzertbeginn bis 23 Uhr außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A), innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A), und von 23 Uhr bis 6 beziehungsweise 7 Uhr 55 dB(A). Ruhezeiten sind an Werktagen 6 bis 8 Uhr und 20 bis 23 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7 bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 20 bis 23 Uhr. Dabei handelt es sich um einen Mittelungspegel über einen bestimmten Zeitraum. Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte bis 23 Uhr um maximal 20 dB(A), nach 23 Uhr um maximal 10 dB(A) überschreiten. Private Lautsprecherboxen, Autoradios und ähnliche Schallgeräte der Besucherinnen und Besucher dürfen außerhalb des Veranstaltungsgeländes nicht hörbar sein.

Die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte wird während der gesamten Veranstaltungsdauer von einem externen Sachverständigen durchgehend gemessen und aufgezeichnet. Bei einer Überschreitung der festgelegten Pegel muss der Veranstalter die Lautstärke reduzieren. Der Sachverständige informiert das Ordnungsamt regelmäßig über den Schallpegel und bei Überschreitung der festgesetzten Werte. Nach der Veranstaltung erhält das Ordnungsamt vom Sachverständigen eine vollständige Dokumentation der Messwerte.

Open-Air-Konzerte sind auch bei Einhaltung der festgesetzten Immissionsrichtwerte leider über das Festivalgelände hinaus zu hören. Insbesondere starke Bässe werden häufig als besonders störend und laut empfunden. Die Ausbreitung des Schalls hängt dabei von der Wind- und Wolkenlage ab.

Das Ordnungsamt unterhält an den drei Veranstaltungstagen von jeweils 16 bis 1 Uhr ein Beschwerdetelefon vor Ort (Telefonnummer 09 11 / 81 86-1 74). Es nimmt neben Lärmbeschwerden auch andere Beschwerden in Verbindung mit der Veranstaltung entgegen (zum Beispiel falsch parkende Fahrzeuge von Besuchern, außerhalb vom Veranstaltungsgelände campierende Besucher). Beschwerden wegen zu lauter Musik werden an den Sachverständigen weitergegeben, der dann am Beschwerdeort eine Messung vornimmt und dem Ordnungsamt das Ergebnis mitteilt.

Verkehrssituation
Die Hauptanreise wird wie in den Vorjahren am Donnerstag ab den Nachtstunden erfolgen. Auch wenn aufgrund des Feiertags am Donnerstag, 4. Juni, mit keinem Berufsverkehr rund um das Veranstaltungsgelände gerechnet wird, kommt es zu mehreren verkehrlichen Einschränkungen.

Die Stadt verweist ausdrücklich auf die Anreiseempfehlungen des Veranstalters. Sowohl über die Rock-im-Park-App als auch über die Webseite wird auf den erstmaligen Einsatz der Navigations-App Nunav hingewiesen. Das System führt die Besuchenden auf dem jeweils günstigsten Weg zu den verfügbaren Parkplätzen.

Die auffälligste Maßnahme ist die Sperrung der Otto-Bärnreuther-Straße auf Höhe der Karl-Schönleben-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt. Betroffen ist der Bereich zwischen den beiden Rampen. Die Umleitung des stadteinwärtigen Verkehrs erfolgt über die Abfahrt der Otto-Bärnreuther-Straße zur Karl-Schönleben-Straße in Richtung Münchener Straße. Die Sperrung wird voraussichtlich im Laufe des Montags, 8. Juni, wieder aufgehoben. Verkehrsteilnehmende sollten sich daher auf mögliche Behinderungen in diesem Bereich einstellen. Darüber hinaus werden in der Valznerweiherstraße sowie in der Dr.-Luise-Herzberg-Straße Haltverbote eingerichtet. Dort abgestellte Fahrzeuge müssen die betreffenden Bereiche bis spätestens Donnertag, 4. Juni, 0 Uhr, geräumt haben. Die genannten Bereiche werden für Festivalbesuchende freigehalten. Ziel ist es, den Parkdruck in den angrenzenden Wohngebieten rund um das Dutzendteichareal zu reduzieren. Zur Unterstützung dieser Maßnahmen werden erneut Ordnerdienste eingesetzt.

Bei der Anfahrt ist zudem zu beachten, dass auf der Regensburger Straße derzeit Bauarbeiten mit mehreren Baustellen stattfinden und in beide Fahrrichtungen abschnittsweise nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung steht. Besuchenden wird deshalb dringend empfohlen, den ausgewiesenen Verkehrsführungen zu folgen. So sollte die Anreise über die Regensburger Straße mit anschließendem Linksabbiegen in die Breslauer Straße erfolgen. Von dort aus werden die Fahrzeuge weiter zu den vorgesehenen Parkflächen geleitet.

Für Inhaberinnen und Inhaber von Tagestickets stehen keine eigenen Parkplätze zur Verfügung. Diese Gäste werden gebeten, ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad anzureisen.

Trotz der Maßnahmen zur Steuerung des Anreiseverkehrs lassen sich bei so vielen zeitgleich anreisenden Fahrzeugen größere Staus auf den Hauptzufahrtswegen nicht vermeiden. Anderen Verkehrsteilnehmenden wird deshalb insbesondere am Donnerstagmorgen und -vormittag empfohlen, die Zufahrtsstraßen zum Veranstaltungsgelände so weit wie möglich zu umfahren.

Straßen- und Wegesperrungen
Ab Dienstag, 2. Juni, bis einschließlich Dienstag, 9. Juni, ist das Veranstaltungsgelände für den öffentlichen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr gesperrt.

Auf folgenden Strecken ist keine Durchfahrt für Auto- und Radfahrer und kein Durchgang möglich:

Die Otto-Bärnreuther-Straße ist stadteinwärts ab der Auffahrt zur Karl-Schönleben-Straße bis zur Münchener Straße für Kfz gesperrt. Die Umleitung in Richtung Münchener Straße erfolgt über die Brücke der Karl-Schönleben-Straße.

Die Hans-Kalb-Straße ist ab Regensburger Straße und die Beuthener Straße ab Poststraße nur für den Fuß- und Radverkehr offen. Das Stadionbad ist deshalb nur für Fußgänger und Radfahrer erreichbar. Nutzer des Campingplatzes am Stadion können diesen über die Regensburger Straße anfahren.

Gesperrt sind der Fuß- und Radweg entlang der Münchener Straße auf der Ostseite zwischen Bauernfeindstraße und Bayernstraße. Die Fuß- und Radwege auf der Westseite der Münchener Straße und entlang der Bayernstraße sind offen. Der Radweg in der Bayernstraße ist, wie auch außerhalb der Festivalzeit, nur in Richtung Westen durchgängig befahrbar.

In der Münchener Straße und Bayernstraße gelten entlang des Veranstaltungsgeländes Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Kilometer pro Stunde und es finden Radarkontrollen statt.

Campingverbot außerhalb des Veranstaltungsgeländes
In der Vergangenheit haben Rock-im-Park-Gäste in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen auch außerhalb der ausgewiesenen Campingflächen rund um das Veranstaltungsgelände gecampt. Dabei wurde an den Zelten, Wohnwägen und Wohnmobilen auch gegrillt, gefeiert, Musik abgespielt, die Notdurft verrichtet und Müll abgelagert. Außerhalb des Veranstaltungsgeländes besteht kein Ordnungs- und Reinigungsdienst durch den Veranstalter.

Die Stadt Nürnberg hat deshalb mit Allgemeinverfügung vom 30. April 2026 (amtlich bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 11 vom 20. Mai 2026) von Donnerstag, 4. Juni, 0 Uhr, bis Montag, 8. Juni, 24 Uhr, das Campen und Grillen auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen verboten. Das Verbot gilt auch auf nicht umfriedeten Grünflächen, Waldflächen und Straßenbegleitgrünflächen außerhalb der ausgewiesenen Camping- und Wohnmobilflächen und des Campingplatzes am Stadionbad innerhalb des folgenden Gebiets (im Uhrzeigersinn beginnend im Norden, siehe Karte): Schultheißallee, Weddigenstraße, Regensburger Straße, Ben-Gurion-Ring, Valznerweiherstraße, Regensburger Straße, Breslauer Straße, Gleiwitzer Straße, Karl-Schönleben-Straße, Münchener Straße, Dr. Luise-Herzberg-Straße, Brunecker Straße, Ingolstädter Straße, Münchener Straße. Verboten sind das Aufstellen und Bewohnen von Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen mobilen Campingvorrichtungen zum Zweck des Bewohnens und das Bewohnen solcher Vorrichtungen, das Benutzen von Grills und das Entzünden von offenen Feuerstellen. Das Verbot gilt für die genannten Straßen und an diese Straßen anliegende öffentliche Grundstücke. Vom Verbot nicht betroffen sind private Flächen in diesem Bereich.

Entgegen des Verbots aufgestellte Gegenstände müssen von den aufstellenden oder nutzenden Personen auf Anweisung durch die Polizei oder zuständiger Bediensteter der Stadt sofort entfernt werden. Werden solche Gegenstände nicht sofort entfernt, können die Gegenstände auf Kosten der Pflichtigen entfernt werden. Für eine Ersatzvornahme fallen Kosten in Höhe von 55 Euro pro erforderlicher Person und angefangener Stunde an.    let

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