Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 710 / 29.06.2026

Bürgermeister Dr. Ahmed: „Nürnberg zieht eine klare Grenze gegen den Wettbüro-Wildwuchs“ – Urteil gibt Kommunen Rückenwind 

Die Stadt Nürnberg hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen die unkontrollierte Ausbreitung von Wettbüros erzielt. Der BayVGH hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach auf und wies die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine sogenannte „Wettannahmestelle“ in der Südstadt ab. Die Entscheidung stärkt die kommunale Planungshoheit und hat Bedeutung weit über Nürnberg hinaus.

„Nürnberg wird kein Spielball der Wettbranche. Wir schützen unsere Quartiere, ihre Lebensqualität und die Menschen, die dort leben. Dieses Urteil zeigt: Städte müssen nicht tatenlos zuschauen, wenn unter dem Etikett einer Wettannahmestelle faktisch ein Wettbüro entsteht“, erklärt Bürgermeister Dr. Nasser Ahmed. Im konkreten Fall ging es um die beantragte Nutzungsänderung einer früheren Gaststätte in der Südstadt zu einer Wettannahmestelle. Die Stadt Nürnberg hatte die Baugenehmigung abgelehnt, weil sie die beantragte Nutzung nicht als bloße Annahmestelle im Sinne eines Ladens, sondern als Wettbüro und damit als Vergnügungsstätte bewertete. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte zunächst anders entschieden.

Der BayVGH folgt nun im Ergebnis der Linie der Stadt Nürnberg. Maßgeblich ist danach nicht allein, wie ein Betrieb im Antrag bezeichnet wird. Entscheidend sind die tatsächliche Ausgestaltung, die Betriebsform und die Wirkung auf das Umfeld. „Wir schauen nicht auf das Etikett an der Tür, sondern auf die Realität im Quartier. Wenn eine angebliche Wettannahmestelle in ihrer Wirkung wie ein Wettbüro funktioniert, dann muss die Stadt handeln dürfen. Der BayVGH hat uns dafür jetzt den Rücken gestärkt“, so Ahmed.

Für die Stadt Nürnberg ist die Entscheidung ein Durchbruch. Viele Kommunen erleben seit Jahren, dass Wettangebote unter Begriffen wie „Wettannahmestelle“ beantragt werden, obwohl sie nach Ausstattung und Nutzung deutlich näher an einem Wettbüro liegen. Der BayVGH macht nun deutlich: Diese tatsächliche Wirkung darf bei der baurechtlichen Bewertung berücksichtigt werden. „Nürnberg stoppt den Wettbüro-Wildwuchs. Dieses Urteil hat Signalwirkung weit über unsere Stadt hinaus. Es zeigt: Kommunen sind nicht machtlos. Wer Wohnquartiere, Geschäftsstraßen und lebendige Stadtteilzentren schützen will, braucht klare Instrumente gegen die Konzentration von Wettbüros“, betont Bürgermeister Dr. Nasser Ahmed.

Wettbüros sind städtebaulich anders zu bewerten als normale Läden. Während reine Annahmestellen grundsätzlich auf die kurze Abgabe eines Tipps ausgerichtet sind, laden Wettbüros zum Aufenthalt ein. Damit gehen besondere Auswirkungen auf das Umfeld einher. In Wohngebieten und wohngeprägten Mischgebieten können sie die Wohnruhe beeinträchtigen, sensible Nutzungen verdrängen und Trading-down-Effekte verstärken.

Zugleich geht es auch um Suchtprävention. Sportwetten sind kein harmloser Kioskartikel. Wo ständig wechselnde Quoten, schnelle Ereigniswetten, Monitore, Terminals und Smartphone-Apps zusammenkommen, entstehen besondere Spielanreize. Gerade deshalb ist es wichtig, dass solche Nutzungen nicht unkontrolliert in Wohnquartiere hineinwachsen. „Wettbüros sind keine normalen Nachbarschaftsläden. Sie können Straßen verändern, Erdgeschosszonen abwerten und für Menschen mit Suchtgefährdung immer neue Anreize setzen. Wir wollen lebendige Stadtteilzentren mit Nahversorgung, Cafés, kleinen Geschäften, sozialen Orten und Aufenthaltsqualität – keine Quartiere, in denen sich Wettbüros konzentrieren“, sagt Ahmed.

Das Urteil trägt auch der modernen Wettrealität Rechnung. Sportwetten finden heute nicht mehr nur am Schalter statt. Online-Plattformen, Apps, Smartphones, Live-Quoten und Ereigniswetten verändern das Spielverhalten. Wer vor Ort Quoten verfolgt, Ergebnisse sieht und parallel digital weiterwetten kann, erlebt kein normales Ladengeschäft, sondern ein erweitertes Wettumfeld. „Das Baurecht muss sich den neuen digitalen Möglichkeiten des Glückspiels stellen. Genau darin liegt die große Bedeutung dieser Entscheidung. Moderne Wettangebote müssen auch modern bewertet werden“, so Ahmed.

Die Stadt Nürnberg wird das Urteil nun sorgfältig auswerten und die Maßstäbe konsequent auf neue und laufende Verfahren anwenden. Die vom BayVGH zugelassene Revision unterstreicht aus Sicht der Stadt die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung auch über den Einzelfall hinaus. „Wir führen keinen Kampf gegen einzelne Gewerbetreibende. Wir führen einen Kampf für lebendige Stadtteile. Dieses Urteil gibt Nürnberg und vielen anderen Städten Rückenwind“, so Bürgermeister Dr. Nasser Ahmed abschließend. 

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