Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 823 / 23.07.2026

„Blauderbänkla“ auf dem Südfriedhof 

Die Friedhofsverwaltung hat am Südfriedhof eine besondere Bank aufgestellt. Die Gesprächsbank – oder auf fränkisch das „Blauderbänkla“ – ist ein niederschwelliges Angebot, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich Zeit für Mitmenschen zu nehmen. Die neue Sitzgelegenheit ist mit einem Schild gekennzeichnet, das über ein drehbares Holzteil verschiedene Gesprächsimpulse ermöglicht. So kann man hier „über Gott und die Welt“ oder auch einfach über „das Wetter“ plaudern. Wer hier Platz nimmt, signalisiert: Ich bin offen für ein Gespräch. Ob sich das Gespräch nun um das Motto vom Schild oder den Alltag dreht, um Erinnerungen an Verstorbene oder etwas ganz anderes, entscheiden die plaudernden Personen selbst.

„Die Plauderbank ist ein schönes Angebot für alle, die sich über freundliche Gesellschaft und ein Gespräch freuen“, sagt Britta Walthelm, Referentin für Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg. „Manchmal reichen schon ein freier Platz auf einer Bank und ein kleiner Impuls für einen wertvollen Austausch in schweren Zeiten. Die Bank schafft einen unkomplizierten Raum für Begegnung. Gerade auf dem Friedhof können Gespräche guttun und Menschen verbinden.“

Armin Hoffmann, Leiter der Friedhofsverwaltung, sieht in der Bank auf dem Friedhof eine besondere Chance: „Friedhöfe sind Orte der Trauer und des Abschieds, aber auch Orte des Lebens. Viele Menschen kommen regelmäßig hierher und genießen die Ruhe der weitläufigen Grünanlagen, sie besuchen Gräber und erinnern sich dabei an Angehörige und Freunde. Ein gutes Gespräch kann dabei helfen, Gedanken zu sortieren und der Trauer zu begegnen. Es spendet Trost, schafft Nähe und ist eine wertvolle Bereicherung im womöglich einsamen Alltag.“

Das neue „Blauderbänkla“ steht derzeit vom Haupteingang Julius-Loßmann-Straße 53 (Tram-Haltestelle „Südfriedhof“) kommend circa 50 Meter nach dem Eingang auf der rechten Seite. Es ist grundsätzlich mobil angelegt und wird zukünftig seinen Standort in unregelmäßigen Zeitabständen immer wieder verändern.    boe

1 Anhang