Nr. 822 / 23.07.2026
Die Stadt Nürnberg führt zum 1. Oktober 2026 eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ein. Wer Unterkünfte beispielsweise über Online-Plattformen als Ferienwohnung oder für Monteure anbietet, muss diese künftig bei der Stadt registrieren. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen, unzulässige Kurzzeitvermietungen schneller zu erkennen und vorhandenen Wohnraum besser zu schützen. Die dafür erforderliche Änderung der Zweckentfremdungsverbotssatzung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Juli, beschlossen.
„Wohnungen sind zum Wohnen da. Wer seine Wohnung rechtmäßig kurzfristig vermietet, kann das auch weiterhin tun. Aber wer Wohnraum dauerhaft und unzulässig dem Nürnberger Wohnungsmarkt entzieht, darf nicht länger von anonymen Plattformangeboten profitieren. Mit der Registrierungspflicht schaffen wir Transparenz, stärken den Vollzug und schützen vorhandenen Wohnraum. Jede Wohnung, die wir sichern oder wieder dem Wohnungsmarkt zuführen, zählt“, betont Wohnbürgermeister Dr. Nasser Ahmed.
Seit Einführung der Nürnberger Zweckentfremdungsverbotssatzung 2019 entfielen rund 47 Prozent der gemeldeten Wohneinheiten und Anträge auf Ferienwohnungen, Monteurunterkünfte und andere Formen der Fremdenbeherbergung. Insgesamt konnten bislang 484 Zweckentfremdungen verhindert oder beendet werden. Das zeigt aus Sicht der Stadt: Der Schutz vorhandenen Wohnraums wirkt und kann einen konkreten Beitrag auf dem angespannten Nürnberger Wohnungsmarkt leisten.
Die Registrierung kann ab dem 1. Oktober 2026 über ein digitales Verfahren beantragt werden. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Gastgeberinnen und Gastgeber für jede Unterkunft eine Registrierungsnummer. Diese muss künftig im jeweiligen Online-Angebot angegeben werden. Die Registrierung ist kein pauschales Verbot von Kurzzeitvermietungen und ersetzt auch keine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung. Grundlage für die Änderung der Zweckentfremdungsverbotssatzung sind das Bayerische Zweckentfremdungsgesetz sowie die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung.
Über die künftige digitale Infrastruktur erhält die Stadt dann regelmäßig relevante Angaben der Online-Plattformen. Dazu gehören insbesondere Informationen zur Unterkunft, zu den Gastgeberinnen und Gastgebern sowie zu Buchungen und Übernachtungen. Angebote können dadurch erstmals verlässlich einer konkreten Unterkunft und einem konkreten Betreiber zugeordnet werden.
Bislang war die Bearbeitung entsprechender Verdachtsfälle häufig mit umfangreichen Ermittlungen verbunden. Aus Online-Anzeigen ging oftmals weder die genaue Adresse noch die Identität des Betreibers oder der tatsächliche Umfang der Vermietung hervor. Das neue Verfahren ermöglicht es der Stadt, Hinweise schneller zu überprüfen und Verstöße rechtssicherer zu verfolgen.
Damit die zusätzlichen Informationen auch wirksam genutzt und bestehende Verdachtsfälle zügiger bearbeitet werden können, wird der Vollzug zugleich personell um zwei Vollzeitstellen verstärkt. Die neuen technischen Möglichkeiten und die personelle Stärkung sollen dazu beitragen, den Bearbeitungsstau abzubauen und unzulässig zweckentfremdeten Wohnraum wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen. maj