Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 834 / 24.07.2026

Trödelmarkt und Nordwestliche Altstadt: Stadt prüft behutsame Öffnung der Gastronomieregeln

Der Stadtplanungsausschuss hat am Donnerstag, 23. Juli 2026, beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig in die Planungen für die künftige Entwicklung des Trödelmarkts einzubeziehen. Ziel ist es darüber hinaus, in der gesamten nordwestlichen Altstadt zu untersuchen, wie geltende Bebauungspläne angepasst werden können, um mehr gastronomische Nutzungen zu ermöglichen und zugleich die Wohnqualität zu sichern. Über Zeitraum und Form der Beteiligung informiert die Stadt rechtzeitig.

„Eine lebendige Altstadt braucht beides: Wohnen und Gastronomie. Unser Ziel ist deshalb weder eine gesichtslose Partymeile noch eine museale Ruhezone, sondern eine gute Balance. Wir wollen jetzt gemeinsam mit den Menschen vor Ort prüfen, wo Regeln aus der Vergangenheit behutsam an die heutige Stadt angepasst werden können. Dabei bleiben der Schutz des Wohnens und der kleinteilige Charakter der Altstadt für uns zentral“, erklärt Dr. Nasser Ahmed, Bürgermeister für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung.

Hintergrund der Untersuchung sind veränderte Rahmenbedingungen in der Nürnberger Innenstadt. Der Strukturwandel im Einzelhandel, aktuelle Anfragen zur Umnutzung von Gewerbeflächen sowie ein verändertes Konsum- und Ausgehverhalten führen zu neuen Anforderungen an die Innenstadtentwicklung.

Die Gastronomienutzung in der nordwestlichen Altstadt ist derzeit durch rechtsverbindliche Bebauungspläne vergleichsweise eng geregelt. Die bestehenden Festsetzungen dienen dem Schutz der Wohnnutzung und begrenzen unter anderem Neuansiedlungen, Nutzungsänderungen sowie die Möglichkeiten der Außenbewirtschaftung. Bereits in den vergangenen Jahren wurden einzelne Regelungen schrittweise flexibilisiert, ohne den Schutz der Wohnqualität aufzugeben. Die nun beschlossene Prüfung knüpft an diese Entwicklung an. Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erhalten Bürgerinnen und Bürger zu Beginn des Planungsverfahrens die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise einzubringen. 

Bis konkrete Planungsziele formuliert und mögliche Anpassungen des Planungsrechts festgelegt sind, werden Anträge auf Nutzungsänderungen zugunsten gastronomischer Betriebe weiterhin auf Grundlage des geltenden Baurechts und der bestehenden Bebauungspläne beurteilt.