Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1007 / 18.09.2026

Keine weiteren Spielhallen und Wettbüros südlich des Plärrers

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. September 2026, die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761 „Plärrer Süd“ als Satzung beschlossen. Damit schafft die Stadt eine langfristige Grundlage für eine vielfältige und städtebaulich stabile Entwicklung des Gebiets südlich des Plärrers. Neue Spielhallen und Wettbüros werden künftig im gesamten Plangebiet ausgeschlossen.

„Der Plärrer ist ein zentraler Ort unserer Stadt – zwischen Innenstadt und dem lebendigen Gostenhof. Gerade hier wollen wir die Vielfalt aus Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und sozialen Einrichtungen stärken. Deshalb geht es nicht um ein pauschales Verbot von Vergnügungsstätten, sondern um klare städtebauliche Steuerung: Bestehende Betriebe haben Bestandsschutz, weitere Spielhallen und Wettbüros sollen nicht hinzukommen. Wir wollen, dass rund um den Plärrer Raum für unterschiedliche Nutzungen bleibt und sich das Quartier lebendig und vielfältig weiterentwickeln kann“, sagt Nürnbergs Bürgermeister für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung, Dr. Nasser Ahmed.

Im Umfeld des Plärrers hat sich in den vergangenen Jahren eine Häufung von Spielhallen und Wettbüros entwickelt. Eine weitere Konzentration kann die Entwicklung von Einzelhandel, Dienstleistungen und anderen für das Quartier wichtigen Nutzungen erschweren. Dem wirkt die Stadt mit dem neuen Bebauungsplan entgegen. Bereits bestehende und rechtmäßig genehmigte Spielhallen und Wettbüros genießen Bestandsschutz und können im jeweils genehmigten Umfang weiterhin betrieben werden. Bauliche Erweiterungen sollen dagegen nicht mehr möglich sein. Andere städtebaulich verträgliche Vergnügungsstätten bleiben grundsätzlich weiterhin zulässig.

Das Gebiet südlich des Plärrers ist durch eine Mischung aus Einzelhandel, Dienstleistungen, sozialen Einrichtungen und Wohnnutzungen geprägt. Diese Mischung soll erhalten und gestärkt werden. Zugleich wird im Bereich der Gostenhofer Hauptstraße die planungsrechtliche Festsetzung an die tatsächliche Entwicklung angepasst und ein bislang als Kerngebiet ausgewiesener Teilbereich künftig als Mischgebiet festgesetzt.

Der Bebauungsplan ergänzt die bereits beschlossenen Bebauungspläne Nr. 3760 und Nr. 4674 „Plärrer-Vergnügungsstätten“. Damit regelt die Stadt nun für nahezu den gesamten Bereich zwischen Rothenburger Straße und Zufuhrstraße die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten. Mit dem Satzungsbeschluss setzt die Stadt zugleich die bereits begonnenen Maßnahmen zur Aufwertung des Plärrers und seines Umfelds planerisch fort und schafft langfristige Planungssicherheit für das Quartier.  maj