Nr. 1034 / 25.09.2026
Das sogenannte „Team Menschenrechte“ hat für Montag, 28. September 2026, erneut eine Versammlung angemeldet. Die Streckenführung sollte unter anderem mehrere Stationen in der Straße der Menschenrechte umfassen. Die Stadt Nürnberg als Versammlungsbehörde hat mit Bescheid vom heutigen Freitag, 25. September, nunmehr eine auf den Hallplatz beschränkte stationäre Versammlung festgelegt. Diese Beschränkung gilt auch für angemeldete Gegenproteste.
Damit reagiert die Versammlungsbehörde auf die sich seit Wochen aufheizende Situation mit dem Ziel, eine Befriedung und Beruhigung herbeizuführen. Zuletzt wurden Versammlungsorte und Streckenverlauf Woche für Woche quasi als Reaktion auf Gegenproteste gezielt dort angemeldet, wo die Provokationswirkung – abseits der Kundgebungsinhalte – und die erwartete Gegenreaktion am größten sind. Solche Anmeldungen gehen nach Ansicht der Stadt Nürnberg mittlerweile über das der Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit innewohnende Schutzmaß hinaus und zielen rein auf Gegenreaktion und Provokation ab. Es ist nicht Aufgabe der Versammlungsbehörde, dies zu ermöglichen; wohl aber ist es ihre Aufgabe, die Rechte Dritter in dieser Situation zu schützen. Durch die Festlegung auf eine stationäre Versammlung wird somit ein angemessener Ausgleich zwischen den grundrechtlich geschützten Positionen der Anmelder wie auch den Interessen der Gegenproteste sowie der betroffenen Passantinnen und Passanten, Anwohnerinnen und Anwohner, Verkehrsteilnehmenden und Gewerbetreibenden erzielt. ja