Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1112 / 09.10.2026

48 neue Wohnungen für Thon: Bürogebäude soll Wohnhaus werden

In Thon sollen 48 neue Wohnungen mit rund 3 680 Quadratmetern Wohnfläche entstehen – das bestehende Bürogebäude an der Pretzfelder Straße 7-11 soll teilweise umgebaut und aufgestockt werden. Dafür schafft die Stadt nun die Voraussetzungen: Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 8. Oktober 2026, das städtebauliche Interesse der Stadt an der Umwandlung und der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum bekräftigt. Die weiteren planungsrechtlichen und vertraglichen Schritte werden vorbereitet. Ein städtebaulicher Vertrag wird dem Stadtplanungsausschuss dann erneut zur Entscheidung vorgelegt.

„Wir brauchen mehr Wohnungen – und dafür müssen wir auch neue Wege gehen. Nicht jedes neue Zuhause muss auf einer freien Fläche neu gebaut werden. Wo Büroflächen anders genutzt werden können, wollen wir aus Gewerbe Wohnen machen, bestehende Gebäude weiterentwickeln und ihre Potenziale klug nutzen. Die Pretzfelder Straße zeigt, wie innovativer Stadtumbau funktionieren kann: mit neuer Nutzung im Bestand, zusätzlichen Wohnungen und weiterhin Raum für Gewerbe. Genau solche Lösungen brauchen wir häufiger in Nürnberg“, sagt Nürnbergs Bürgermeister für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung, Dr. Nasser Ahmed.

Aus dem 1977 errichteten Müller-Verlagsgebäude soll ein gemischt genutztes Haus werden: Ab dem ersten Obergeschoss sind Wohnungen geplant, im Erdgeschoss bleiben Büros, ein Café sowie Ausstellungs- und Veranstaltungsräume. Ein weiteres Gebäude auf dem Grundstück wird weiterhin gewerblich genutzt. Damit entsteht neuer Wohnraum in bestehender Bausubstanz und die „Neue Mitte Thon“ wird um zusätzliche Wohnungen ergänzt.

Der geltende Bebauungsplan sieht für das Grundstück derzeit eine gewerbliche Nutzung vor. Aufgrund neuer Regelungen im Baugesetzbuch hat der Stadtplanungsausschuss grundsätzlich zugestimmt, das Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage von Paragraf 31 Absatz 3 Baugesetzbuch planungsrechtlich zu beurteilen. Eine Genehmigung des konkreten Bauvorhabens ist damit noch nicht verbunden. Geplant sind private Grünflächen sowie ein Spielplatz. Auch die gewerblichen Nutzungen sollen erhalten bleiben.  maj