Nr. 1123 / 12.10.2026
Wer in Nürnberg Wohnungen oder einzelne Räume kurzfristig gewerblich vermietet, kann die dafür künftig erforderliche Registrierung derzeit noch nicht vornehmen. Das Registrierungsverfahren sollte ursprünglich zum 1. Oktober 2026 zur Verfügung stehen. Aufgrund bayernweiter Verzögerungen bei der Beschaffung der erforderlichen IT-Software verschiebt sich die Einführung. Eine Registrierungsnummer kann daher aktuell noch nicht beantragt werden. Sobald das Registrierungsverfahren zur Verfügung steht, informiert die Stadt Nürnberg über das Verfahren und die weiteren erforderlichen Schritte.
„Wir wollen wissen, wie viele Wohnungen in Nürnberg für eine kurzfristige gewerbliche Vermietung angeboten werden. Mehr Transparenz hilft uns dabei, Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt besser zu verstehen und gezielt zu handeln. Die Registrierung ist dafür ein wichtiger Baustein“, sagt Nürnbergs Bürgermeister für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung, Dr. Nasser Ahmed.
Die Registrierungspflicht gilt künftig für die kurzfristige gewerbliche Vermietung von Wohnungen oder einzelnen Räumen einer Wohneinheit, beispielsweise über Online-Portale für Ferienwohnungen oder Arbeiterunterkünfte. Mit der Registrierung soll eine einheitliche Erfassung der entsprechenden Angebote ermöglicht und künftig ein umfassender Überblick über die gewerblichen Kurzzeitvermietungen im Nürnberger Stadtgebiet geschaffen werden.
Vermieterinnen und Vermieter müssen derzeit nichts unternehmen. Sie werden gebeten, die Informationen auf der Homepage des Stabs Wohnen unter www.wohnen.nuernberg.de weiterhin zu beachten. maj