Der Nürnberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Oktober 2026, die Ladenschlussverordnung 2027 zur Festlegung der Termine für die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2027 sowie für die langen Einkaufsnächte beschlossen. Damit schafft die Stadt Nürnberg Planungssicherheit für den Einzelhandel und ermöglicht zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten zu ausgewählten Anlässen.
Oberbürgermeister Marcus König: „Mit zwei verkaufsoffenen Sonntagen und zwei langen Einkaufsnächten ermöglichen wir auch 2027 ergänzende Angebote, die unsere Attraktivität als Handelsstadt unterstreichen. Sie verbinden besondere Anlässe mit zusätzlichen Einkaufsmöglichkeiten und laden dazu ein, die Vielfalt des Nürnberger Einzelhandels zu entdecken. So stärken wir unsere Stadt als lebendigen Einkaufs- und Erlebnisort für die Menschen aus Nürnberg und der Region.“
Im Jahr 2027 sind erneut zwei verkaufsoffene Sonntage von 13 bis 18 Uhr für die Nürnberger Innenstadt vorgesehen. Sie finden am 14. März anlässlich des Ostermarkts sowie am 19. September zum Altstadtfest und Herbstmarkt statt. Beide Veranstaltungen ziehen traditionell zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Die Verkaufsöffnungen sind räumlich auf die Innenstadt begrenzt und an die jeweiligen Veranstaltungen gebunden.
Darüber hinaus sollen 2027 zwei lange Einkaufsnächte im gesamten Stadtgebiet stattfinden. Vorgesehen sind Freitag, 28. Mai, anlässlich des Bayerischen Turnfests sowie Freitag, 26. November, zur Eröffnung des Nürnberger Christkindlesmarkts. An beiden Tagen sollen die Geschäfte bis 22 Uhr öffnen dürfen.
Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier sagt: „Das Bayerische Turnfest und die Eröffnung des Christkindlesmarkts bringen unterschiedliche Besuchergruppen in unsere Stadt. Die langen Einkaufsnächte bieten die Möglichkeit, diese Anlässe mit einem Einkaufserlebnis in Nürnberg zu verbinden und den stationären Handel zu stärken. Ein leistungsfähiger und stabiler Einzelhandel trägt dazu bei, Arbeitsplätze in Nürnberg zu sichern und die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts langfristig zu erhalten.“ let
Darüber hinaus können Händlerinnen und Händler im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bis zu vier individuelle Einkaufsnächte pro Jahr anzeigen. Die Anzeige erfolgt beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg über den Online-Assistenten unter: https://go.nuernberg.de/antrag_einkaufsnacht