Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 919 / 06.09.2023

Stadt Nürnberg versendet Wahlbenachrichtigungen

Am Sonntag, 8. Oktober 2023, finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Alle in Bayern wohnhaften volljährigen Deutschen sind stimmberechtigt und eingeladen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Stadt Nürnberg hat mit dem Versand der 330 734 Wahlbenachrichtigungen (zum Stichtag Auszug aus dem Wählerverzeichnis) begonnen.

Wie werde ich benachrichtigt?

Alle Stimmberechtigten, die am Stichtag zur Anlegung der Wählerverzeichnisse bei der Stadt Nürnberg gemeldet waren, erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Sollte diese bis spätestens Sonntag, 17. September 2023, nicht auf dem Postweg vorliegen, werden Betroffene gebeten, sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Unschlittplatz 7a in Verbindung zu setzen.

Wer ist stimmberechtigt?

Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, also spätestens am 8. Oktober 2005 geboren wurden, sind stimmberechtigt. Hinzu kommt, dass man seit mindestens drei Monaten melderechtlich seine Hauptwohnung in Bayern haben muss oder sich mindestens seit drei Monaten ansonsten im Freistaat gewöhnlich aufhält. Bei den Bezirkswahlen muss die Hauptwohnung melderechtlich mindestens drei Monate im jeweiligen Regierungsbezirk liegen. Ausgeschlossen vom Stimmrecht sind diejenigen, die infolge Richterspruchs kein Stimmrecht besitzen.  fra