Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1011 / 22.09.2023

Änderung des Flächennutzungsplans: Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg

Der Stadtplanungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. September 2023, mit der Änderung 8c des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg (UTN), befasst.

Bereits im Jahr 2004 wurden die ersten Rahmenbedingungen für das Gesamtgebiet des ehemaligen Südbahnhofs vereinbart. Eine Mischung aus Wohnen, Dienstleistung/Gewerbe und Grünflächen sollte entstehen. Im Jahr 2017 entschied der Freistaat Bayern die Ansiedlung der Technischen Universität Nürnberg. Der Campus der UTN entsteht auf einem circa 37 Hektar großen Areal im Süden des Gesamtareals. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird derzeit der Bebauungsplan Nr. 4656 TU Nürnberg aufgestellt. Gemäß Paragraph 8 Absatz 2 Baugesetzbuch sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Da die Darstellungen in dem seit 2006 wirksamen FNP nicht den im neuen Stadtviertel Lichtenreuth geplanten Nutzungen entsprechen, wurde bereits 2015 die 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Bereich Brunecker Straße – eingeleitet.

Der derzeitige FNP enthält für die Flächen im Bereich des künftigen Campusareals Darstellungen als gewerbliche Baufläche sowie die nachrichtliche Übernahme als Verkehrsfläche / Bahnanlage. Der Streifen entlang der Münchener Straße ist als Grünfläche dargestellt. Diese Darstellungen werden nun an die Planungen angepasst. Künftig wird größtenteils eine Sonderbaufläche Hochschule dargestellt. Die bestehende übergeordnete Freiraumverbindung vom Hasenbuck zum Volkspark Dutzendteich und die U-Bahnlinie werden in den Planungen berücksichtigt und bleiben erhalten. Hinzu kommen die mit umweltgefährdeten Stoffen belasteten Flächen beziehungsweise Verdachtsflächen, welche konkretisiert und entsprechend gekennzeichnet werden. Neu ist die Darstellung der Flächen nach Paragraph 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 23 Bundesnaturschutzgesetz und die geplante Straßenbahnverlängerung entlang der Münchener Straße.

Mit dem nun dritten Teilgebiet des neuen Stadtviertels Lichtenreuth (nach den FNP-Teilbereichsänderungen 8a und 8b für die Wohngebietsentwicklungen) wurde die Billigung des letzten Abschnitts der 8. FNP-Änderung beschlossen. Im Anschluss daran finden die Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.   maj