Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 3 / 05.01.2015

Freispruch bis Todesurteil: von Papen, von Schirach, Bormann

Das Memorium Nürnberger Prozesse setzt die Reihe von Ausstellungsführungen, die sich mit den Angeklagten im Nürnberger „Hauptkriegsverbrecherprozess“ beschäftigen, im Jahr 2015 fort. Im Mittelpunkt der Führung der Historikerin Ann-Christin Doyen am Donnerstag, 15. Januar 2015, um 18 Uhr in der Ausstellung des Memoriums Nürnberger Prozesse, Bärenschanzstraße 72, stehen die Angeklagten von Papen, von Schirach und Bormann. Diskutiert werden die Positionen der Anklage und Verteidigung sowie die unterschiedlichen Urteile, die das Gericht fällte. Der Eintritt ist frei, eine Kartenreservierung unter Telefon
09 11 / 3 21-7 93 72 oder per Email an memorium@stadt.nuernberg.de wird empfohlen.

Mit den Angeklagten Franz von Papen, Baldur von Schirach und Martin Bormann wurden drei Männer vor Gericht gestellt, deren politischer Werdegang und Karriere im NS-Staat nicht unterschiedlicher hätten sein können. Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung schienen der ehemalige Reichskanzler und deutsche Botschafter in der Türkei, der Reichsjugendführer und der Leiter der Partei-Kanzlei der NSDAP nur eine Gemeinsamkeit aufzuweisen: Sie alle wurden laut dem ersten Anklagepunkt der Verschwörung bezichtigt. Ihnen sollte eine direkte Beteiligung an den Kriegsvorbereitungen sowie der Umgestaltung der Weimarer Republik in eine totalitäre Diktatur in ihrem Wirkungskreis nachgewiesen werden.

Bis in die heutige Zeit melden Kritiker des Nürnberger Prozesses ihre Bedenken an Rechtsgrundsätzen, dem Prozessverfahren und einzelnen Urteilen an. Unumstritten bleibt die Tatsache, dass der „Hauptkriegsverbrecherprozess“ entscheidend zur Aufklärung der NS-Verbrechen beitrug und individuelle Schuldsprüche nach sich zog. Ann-Christin Doyen, freiberufliche Mitarbeiterin von Geschichte Für Alle e.V., unterzieht die divergenten Urteile über diese drei Angeklagten sowie deren Zustandekommen einer kritischen Betrachtung. alf

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