Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 204 / 26.02.2015

Sozialreferent Prölß zur Kritik an Hortplatzvergabe

Sehr überrascht zeigt sich der Referent für Jugend, Familie und Soziales, Reiner Prölß, über die Kritik der CSU bezüglich der Vergabe von Hortplätzen.

„Ich habe ein gewisses Verständnis, dass der familien- und jugendpolitische Sprecher der CSU-Stadtratsfraktion, Kollege Prof. Wolfram Scheurlen, als neues Stadtratsmitglied noch nicht alle Verfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen kennt. Aber sein Fraktionsvorsitzender, Kollege Sebastian Brehm, sollte eigentlich die von ihm und seiner Fraktion mit gefassten Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses und des Stadtrats kennen. Fakt ist: Das Jugendamt hält sich bei der Vergabe der Hortplätze streng an Recht und Gesetz und an die einstimmig am 10. Mai 2006 im Stadtrat verabschiedete Kindertageseinrichtungssatzung“, erklärt Reiner Prölß.

In dieser Satzung heißt es in § 9 Abs. 2:
„(2) Bei der Aufnahme in Kinderhorte für Kinder im schulpflichtigen Alter werden folgende Kriterien berücksichtigt:
1. das Wohl des Kindes ist nicht gesichert;
2. die Erziehungsberechtigten gehen einer Erwerbstätigkeit nach, nehmen eine Erwerbstätigkeit auf oder sind Arbeit suchend, befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung oder erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs - Zweites Buch. Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten;
3. das Kind besucht die erste Klasse;
4. das Kind hat einen besonderen Sprachförderbedarf;
5. das Kind nutzt die Einrichtung während der gesamten, täglichen Öffnungszeit;
6. das Kind lebt in einer schwierigen familiären Situation;
7. ein Geschwisterkind oder mehrere Geschwisterkinder besucht beziehungsweise besuchen die Einrichtung;
8. das Kind wohnt im Einzugsbereich (Schulsprengel) der Einrichtung.

Bei der Aufnahme in Kinderhorten an Förderzentren ist die spezielle Regelung des § 12 Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigen. Vorrangig werden Kinder aufgenommen, die die in Satz 1 Nrn. 1 und 2 genannten Kriterien erfüllen. Weitere freie Plätze werden an die Kinder vergeben, die die meisten Kriterien nach Satz 1 Nrn. 3 bis 8 erfüllen.“

Satz 2 macht deutlich, dass allen Eltern die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden soll. „Dies ist und bleibt unser Maßstab für Verwaltungshandeln. Genauso habe ich es in der Einleitung zum Jahresbericht auch formuliert. Mit dem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat wollte ich deutlich machen, dass wir eben nicht berufstätige Erziehungsberechtigte, solche, die eine Arbeit aufnehmen wollen beziehungsweise eine Arbeit suchen, um nicht länger auf staatliche Transferleistung angewiesen zu sein, oder diejenigen, die sich in Ausbildungs- und Bildungsmaßnahmen befinden, gegeneinander ausspielen“, sagt Prölß. Dies entspräche auch exakt dem, was das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) in § 24 Abs. 3, S. 1 Nr. 2 vorschreibt.

Das Problem ist laut Prölß ein anderes: Es stehen derzeit nicht in allen Schulsprengeln ausreichende Hortplätze zur Verfügung und die Nachfrage wird immer größer. Zum neuen Schuljahr wird es knapp 7 000 Hortplätze für Grundschulkinder geben, das sind fast 4 000 Plätze mehr als vor zehn Jahren. In den letzten Jahren ist es der Stadt Nürnberg mit großer Kraftanstrengung gelungen, allen Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Grundschulkind anzubieten, auch wenn darauf kein Rechtsanspruch besteht. „Dies bleibt auch unser Ziel für das kommende Schuljahr“, sagt Prölß.

Bedauerlich findet Prölß, dass die CSU die Eltern in einer Phase der persönlichen Planungsunsicherheit wider besseres Wissen verunsichert und der Eindruck erweckt wird, bei der Vergabe der Plätze ginge es nicht gerecht zu. kb

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