Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 567 / 27.05.2015

Kita-Streik: Automatische Rückzahlung von Gebühren

Das Jugendamt der Stadt Nürnberg erhält inzwischen eine Reihe von Anfragen von Eltern zur Erstattung der Gebühren anlässlich der streikbedingten Schließung der städtischen Kindertageseinrichtungen.

Nach Auffassung der Stadt Nürnberg handelt es sich bei der Schließung der Kindertageseinrichtungen aufgrund eines Streiks zwar um höhere Gewalt. Jedoch kann nach der städtischen Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen (KitaGebS) im Falle einer vorübergehenden betriebsbedingten Schließung der Einrichtung von mehr als zwei Wochen eine Gebührenrückerstattung – gestaffelt nach der Dauer der Schließzeiten – von Amts wegen erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schließung mehr als zehn Betriebstage umfasst und das Kind in dieser Zeit keine Notdiensteinrichtung besucht hat. Die Rückerstattung wird in diesem Fall unaufgefordert vom Jugendamt veranlasst, eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Das Jugendamt bittet deshalb alle Eltern, von Anträgen abzusehen. Die Prüfung des Anspruchs auf Rückerstattung der Gebühren wird nach Bekanntwerden des Streik-Endes ohne Aufforderung bearbeitet und die Eltern werden darüber informiert. Das Jugendamt bittet jedoch um etwas Geduld, da die Abteilungen streikbedingt überlastet sind.

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