Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 587 / 03.06.2015

Rock-im-Park: Zulässige Lautstärke und Spielzeiten

Rock-im-Park ist für Nürnberg eine herausragende Veranstaltung. Die Organisation, die Sicherheitsvorkehrungen, die Zusammenarbeit aller Beteiligten und auch der Lärmschutz gelten als vorbildlich. Ein dreitägiges Open-Air-Konzert bringt dennoch erhebliche Störungen für die Anwohnerinnen und Anwohner rund um das Festivalgelände mit sich. Die Musik ist oft auch noch in weiter entfernten Bereichen zu hören, was aber nicht bedeutet, dass die zulässigen Richtwerte überschritten sind. Wie weit die Musik hörbar ist, ist stark vom Wetter abhängig.

Die einzuhaltenden Schallpegel wurden nach den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und Anleitungen festgesetzt und werden rund um die Uhr von einem vereidigten Lärmsachverständigen kontrolliert und dokumentiert und vom Ordnungsamt abgefragt. Dazu ist eine Messstelle an der nächstgelegenen Wohnbebauung eingerichtet. Aufgrund der Bedeutung des Festivals dürfen höhere Immissionsrichtwerte als an normalen Tagen zugelassen werden. Bis 23 Uhr müssen 60 Dezibel (dB(A)) eingehalten werden, ab 23 Uhr 55 dB(A), ab 1 Uhr 50 dB(A). Dabei handelt es sich um zehnminütige Mittelungspegel. Bei einer Überschreitung der zulässigen Richtwerte muss die Lautstärke reduziert werden, ansonsten werden Zwangsgelder fällig.

Folgende Spielzeiten wurden festgesetzt: Bereits am Donnerstag darf das Clubzelt auf der Großen Straße von 21 bis 3 Uhr betrieben werden, damit die bereits angereisten Festivalbesucher nicht auf dem ganzen Gelände verteilt eigene Musikanlagen betreiben. Am Freitag, Samstag und Sonntag darf auf dem Zeppelinfeld bis 23 Uhr und auf Sportplatz bis 1 Uhr gespielt werden. Das Zelt auf der Großen Straße darf am Freitag und Samstag bis 3 Uhr bespielt werden, am Sonntag bleibt es geschlossen. Um die Lärmbelästigungen zu verringern, wurden die Spielzeit für das Zelt gegenüber der Vorjahre von 5 Uhr auf 3 Uhr und der
Immissionsrichtwert um 5 dB(A) reduziert. In der Halle der Arena wird am
Freitag, Samstag und Sonntag bis 2 Uhr gespielt. Musikbeginn ist am
Freitag um 13 Uhr, am Samstag um 12.45 Uhr und am Sonntag um
12.15 Uhr.

Beschwerden über Lärm oder andere Störungen, wie zum Beispiel
zugeparkte Einfahrten, Camper außerhalb des Festivalgelände, können
dem vom Ordnungsamt eingerichteten Bürgertelefon unter der Nummer
09 11 / 8 18 61 74 mitgeteilt werden. Das Bürgertelefon ist am Freitag von
14 bis 1 Uhr, am Samstag und Sonntag von 16 bis 1 Uhr erreichbar. Bei
Lärmbeschwerden wird der Lärmsachverständige informiert. Im Rahmen
der personellen Möglichkeiten kann auch eine Schallmessung bei
Beschwerdeführern erfolgen. let

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