Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 766 / 13.07.2015

„Abfallbettler“ vor dem Recyclinghof am Pferdemarkt

Nachdem die bisherigen Maßnahmen gegen „Abfallbettler“ in der Zufahrt zum Recyclinghof am Pferdemarkt keine Besserung gebracht haben, hat die Stadt Nürnberg jetzt dort ein allgemeines Verbot zum Betteln und Sammeln von Sachen erlassen. Bei Verstößen werden Kraftfahrzeuge, mit denen erbettelte und gesammelte Gegenstände abtransportiert werden sollen, abgeschleppt.

Seit längerem halten Personen in der Zufahrt zum Recyclinghof Autofahrer auf dem Weg zum Recyclinghof mit Handzeichen oder mit Stehen auf der Straße an und bedrängen die Fahrer, ihnen Sachen zu überlassen, die sie im Recyclinghof entsorgen wollen. Viele Autofahrer fühlen sich dadurch genötigt, einige Autofahrer nutzen dies aber auch dazu, ihren Abfall bequem loszuwerden, ohne dass sie diesen selber in die Sammelcontainer werfen müssen.

Die „Abfallbettler“ sammeln die Sachen dann am Gehweg. Alles was weiterverkauft werden kann, wird mitgenommen, der Rest wird liegengelassen und der Bereich jeden Tag stark vermüllt hinterlassen. Damit liegen erhebliche Ordnungswidrigkeiten und Störungen vor, die weit über das herkömmliche Betteln hinausgehen.

Polizei und Stadt haben bislang gegen einzelne „Abfallbettler“ eine Vielzahl von Platzverweisen, vorübergehenden Gewahrsamnahmen, Bußgeldern, Aufenthaltsverboten und Zwangsgeldern erlassen, ohne dass die Personen ihr Verhalten grundlegend geändert haben. Allein im Jahr 2014 wurden durch die Polizei 52 Belehrungen durchgeführt und 28 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet, die zu insgesamt 20 Bußgeldbescheiden geführt haben. Betroffen waren hiervon 14 verschiedene Personen. Auch im ersten Halbjahr 2015 wurden seitens der Polizei bereits acht Ordnungwidrigkeitenanzeigen erstattet und 32 Platzverweise oder Belehrungen ausgesprochen. In einem Fall musste eine Person kurzzeitig in Unterbindungsgewahrsam genommen werden. Die Verfolgung mit Bußgeldern und Zwangsgeldern gestaltet sich schwierig, da die Personen im Ausland wohnen und über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen. Außerdem werden Personen bei Verboten durch andere Personen ersetzt.

Die Stadt hat deshalb jetzt durch eine Allgemeinverfügung das Betteln und Sammeln in diesem Bereich verboten und bei Verstößen das Abschleppen der dafür verwendeten Fahrzeuge angedroht. Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt am 15. Juli 2015 bekanntgemacht und gilt damit gegenüber jeder Person. Die „Abfallbettler“ erhalten die Allgemeinverfügung außerdem vor Ort ausgehändigt. Damit können künftig Fahrzeuge, die zum Sammeln und Abtransport der Sachen benutzt werden, sofort abgeschleppt werden. Die Stadt hofft, dass mit dem Abschleppen der Fahrzeuge das untragbare Verhalten dort beendet werden kann.

An die Besucher des Recyclinghofs wird dazu eindringlich appelliert, bei Personen, die in der Zufahrt trotz des Verbots weiterhin Recyclinggegenstände erbetteln, nicht anzuhalten und keine Sachen zu überlassen, um die Ordnungswidrigkeiten nicht selber noch zu fördern. Werden Anlieferer des Wertstoffhofs von den Personen stark bedrängt und zur Herausgabe von Gegenständen genötigt, empfiehlt es sich die Polizei zu verständigen. let

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