Nr. 1106 / 07.10.2015
In einem Podiumsgespräch diskutieren Experten aus den USA und Deutschland über die jüngsten Gerichts- und Ermittlungsverfahren gegen Täter und Mittäter der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen. Sie erläutern die Schwierigkeiten der Ermittlungsarbeit nach 70 Jahren und diskutieren, warum eine Strafverfolgung bis heute notwendig ist. Die Podiumsdiskussion „The last cases. Internationale Strafverfolgung von NS-Tätern heute“ beginnt am Sonntag, 11. Oktober 2015, um 18.30 Uhr im Schwurgerichtssaal, Bärenschanzstraße 72. Der Eintritt ist frei.
Es sprechen Steven B. Rogers, ehemaliger Mitarbeiter Ermittlungsbehörde „Office of Special Investigations“ (OSI) in Washington, der kürzlich in den Ruhestand getretene Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, Kurt Schrimm, sowie Andrej Umansky von der Universität Köln. Die Moderation übernimmt Andrej Angrick, Berlin. Die Veranstaltung findet in deutscher und englischer Sprache statt; eine Übersetzung ins Deutsche steht zur Verfügung.
Die ersten Nachkriegsjahrzehnte in Deutschland waren durch eine nur sehr schleppend voranschreitende Verfolgung von NS-Tätern geprägt. Erst mit der Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen setzte ab 1958 eine systematische Ermittlungsarbeit ein. In den USA verfolgte das 1979 gegründete OSI hingegen Täter und Kollaborateure, denen nach Kriegsende die verdeckte Einwanderung gelungen war und die seitdem unbehelligt in den USA lebten. 2010 wurde das OSI in die Human Rights and Special Prosecutions Section überführt, deren Ermittlungen nicht mehr auf die Zeit des Nationalsozialismus beschränkt sind. Die Arbeit sowohl der deutschen als auch der US-amerikanischen Behörden wird bis heute fortgesetzt und macht bis in die jüngste Vergangenheit Strafverfahren gegen mutmaßliche NS-Täter möglich. Dazu zählt auch der spektakuläre Fall von John Demjanjuk, der nach seiner Ausweisung aus den USA 2011 vor dem Landgericht München im Alter von 91 Jahren wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurde, sowie der erst kürzlich verhandelte Fall gegen den „Buchhalter von Auschwitz“, Oskar Gröning.
Die Podiumsdiskussion bildet den Abschluss einer Reihe des Memoriums, die sich unter dem Titel „Was bleibt von Nürnberg? Strafverfolgung von NS-Tätern aus historischer Perspektive“ mit der Frage beschäftigte, mit welchen Mitteln bis heute versucht wird, eine angemessene Aufarbeitung der NS-Verbrechen zu erreichen.
Kostenlose Platzkarten sind an der Kasse des Memoriums Nürnberger Prozesse erhältlich oder können unter Telefon 09 11 / 3 21-7 93 72 sowie per E-Mail an memorium@stadt.nuernberg.de reserviert werden. Reservierte Karten müssen spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Einlass ist ab 18 Uhr. jos
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de