Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1208 / 27.10.2015

Gerichtshof: Frankenschnellweg ist Kreisstraße

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat am Dienstag, 27. Oktober 2015, entschieden, ein Vorabentscheidungsersuchen wegen des kreuzungsfreien Ausbaus des Frankenschnellwegs an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu stellen. Es geht um die Frage, ob der Frankenschnellweg eine Schnellstraße im Sinne des Europarechts ist und deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nötig ist. Im geltenden bayerischen Landesrecht ist eine solche Prüfung nicht vorgesehen.

Gleichzeitig wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass gegen die Klassifizierung des Frankenschnellwegs als Kreisstraße keine rechtlichen Bedenken bestehen.

„Damit hat das Gericht unsere Einschätzung, dass es sich um eine Kreisstraße handelt, eindeutig bestätigt“, erklärte Bürgermeister Christian Vogel, und sagte weiter: „Vor diesem Hintergrund wäre auch für den Bund Naturschutz zu überlegen, ob er noch länger an seiner Klage festhalten will.“

Die Stadt hofft nun, in Verhandlungen mit dem Bund Naturschutz eine gemeinsame Lösung zu finden, damit der Bund Naturschutz seine Klage zurückzieht. Das Gerichtsverfahren samt Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof und Umweltverträglichkeitsprüfung wäre dann hinfällig und es könnte somit früher mit dem Bau begonnen werden. Auch der Vorsitzende Richter Dr. Erwin Allesch regte die Beteiligten bei der heutigen Gerichtsverhandlung zu Gesprächen an.

Bürgermeister Christian Vogel nahm in seiner Funktion als erster Werkleiter des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg an der mündlichen Verhandlung in München teil. Nach der Verhandlung sagte er: „Das ist die Entscheidung des Gerichts, mit der wir gerechnet haben. Nun erweist es sich als richtig, dass wir schon Vorbereitungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung getroffen haben. Das wird uns viel Zeit sparen. Ich bin auch froh, dass die Frage der Widmung auch im Berufungsverfahren geklärt ist.“

Nun muss der Europäische Gerichtshof grundsätzlich entscheiden, ob im Fall solcher Schnellstraßen bayerisches Landesrecht dem europäischen Recht widerspricht. Eine Entscheidung zu Gunsten des europäischen Rechts hätte vermutlich deutschlandweit Folgen und würde für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs auf Nürnberger Stadtgebiet bedeuten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Im Durchschnitt braucht der Gerichtshof in Luxemburg 16 Monate für solche Entscheidungen. Die Stadt Nürnberg hat bereits vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben, um den Prozess zu beschleunigen.

Zwei Privatparteien und der Bund Naturschutz hatten im August 2013 beim Verwaltungsgericht in Ansbach gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken betreffend den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs Klage erhoben. Am 14. Juli 2014 wies das Gericht in Ansbach alle Klagen ab. Die Kläger beantragten daraufhin beim Verwaltungsgerichtshof in München die Zulassung der Berufung gegen diese Urteile. Die Berufung war zugelassen worden, weil nach Auffassung des BayVGH die Rechtssache besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit dem kreuzungsfreien Ausbau der vierspurigen Straße auf dem Nürnberger Stadtgebiet befassen. tom

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