Nr. 196 / 25.02.2016
Der Historiker Matthias Gemählich erläutert in seinem Vortrag „Wir aber wollen, dass dieses Deutschland schuldig gesprochen werde“ die Strategie des französischen Chefanklägers Francois de Menthon im Nürnberger Prozess. Im Mittelpunkt der französischen Anklage standen die Verbrechen, die in Westeuropa und Skandinavien während des Zweiten Weltkriegs auf Anweisung der NS-Führung von deutschen Soldaten begangen wurden. Die Veranstaltung der Reihe „Alliierte Anklageperspektiven im Nürnberger Prozess“ beginnt am Donnerstag,
3. März 2016, um 18.30 Uhr im Memorium Nürnberger Prozesse,
Bärenschanzstraße 72.
Die USA, Großbritannien und die Sowjetunion hatten bereits seit 1943 Überlegungen angestellt, wie die Verantwortlichen des NS-Terrorregimes vor Gericht gestellt werden sollten. Der Entschluss, Frankreich ebenfalls mit Richtern und Anklägern aktiv an einem solchen Verfahren zu beteiligen, fiel jedoch erst im Frühsommer 1945. Nach der militärischen Niederlage gegen NS-Deutschland wollte Frankreich nun seine Stellung als Großmacht in der Weltpolitik wiedererlangen und maß der Bedeutung des Nürnberger Prozesses eine große Rolle bei. Bestimmend für die Haltung des französischen Anklageteams war die Interpretation des Nationalsozialismus als Zivilisationsbruch, der in Deutschland zu einem Rückfall in die Barbarei geführt hatte. Aus dieser Annahme leitete die französische Anklagevertretung die These einer deutschen Kollektivschuld ab und stand damit im offenen Gegensatz zu den drei anderen alliierten Delegationen.
Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung unter Telefon 09 11 / 3 21-7 93 72 oder per E-Mail an memorium@stadt.nuernberg.de ist erforderlich. alf
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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