Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 294 / 23.03.2016

Frühlingserwachen im Naturschutzgebiet Hainberg

Das Umweltamt der Stadt Nürnberg möchte zu Beginn des Frühlings auf die Schönheit und Bedeutung des „Hainbergs“ als Naturschutzgebiet hinweisen. Der ehemalige Truppenübungsplatz im Westen Nürnbergs hat sich seit vielen Jahren auch mit Hilfe vierbeiniger „Landschaftspfleger“, den Schafen, zu einem Refugium seltener Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Der wüstenartige Sandlebensraum erfordert „Spezialisten“ wie den Sandlaufkäfer oder das graugrün schillernde Silbergras, die hier seit langem anzutreffen sind. Auch die Heidelerche hat hier einen festen Platz unter den Bewohnern.

Den Beginn der Vogelbrut möchte das Umweltamt als Anlass nehmen, die Besucherinnen und Besucher des Hainbergs auf besondere Einschränkungen hinzuweisen, denn Heidelerche und Co. stehen unter besonderem Schutz.

Die wichtigsten Auflagen im Naturschutzgebiet sind: In der engeren Kernzone (Zone A) dürfen nur die Wege benutzt werden. In der weiteren Kernzone (Zone B) gilt das Wegegebot nur in der Brutzeit vom 1. April bis 30. Juni. Im gesamten Naturschutzgebiet sind Hunde an die Leine zu nehmen. Grillen ist überall verboten. Wer diese Regeln missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses Naturschatzkästchen gilt es zu bewahren. Durch die Mithilfe und Rücksichtnahme der Besucherinnen und Besucher können kann der Gesang der Heidelerche zum Frühlingsbeginn genossen werden. let

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