Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 379 / 18.04.2016

E-Zigaretten: Änderung des Jugendschutzgesetzes

Seit 1. April 2016 ist es gesetzlich untersagt, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche abzugeben. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist Minderjährigen verboten, ebenso schließen die Änderungen des Paragrafen 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) den Verkauf von Behältnissen ein.

Aus Sicht vieler Kinder und Jugendlicher sind nikotinfreie E-Shishas oder E-Zigaretten weniger schädlich. Dies entspricht aber nicht den einschlägigen Expertenmeinungen. Auch der anfänglich nikotinfreie Gebrauch kann Jugendliche dazu verleiten, auf gesundheitsschädigendere nikotinhaltige elektrische oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Deshalb verbietet das Jugendschutzgesetz nun grundsätzlich den Verkauf und den Konsum aller Modelle, unabhängig ob Nikotin enthalten ist oder nicht. Im neuen Absatz 3 des Paragrafen 10 JuSchG wird explizit sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Versandhandel gelten.

Das Jugendamt der Stadt Nürnberg wird die Nürnberger Verkaufsstellen verstärkt wegen der Verkaufsverbote kontrollieren. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld belegt. Es wird auch darauf geachtet, ob die neuen Regelungen wie vorgeschrieben per Aushang bekannt gemacht werden. Ein Schild „Verkauf von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas ab 18 Jahre“ ist in Bezug auf diese Produkte ausreichend.

Bei allen anderen Geschäften, Gaststätten und Diskotheken genügt die Jugendschutztafel mit dem letzten Änderungsdatum 31. Oktober 2008 mit einer vom Jugendamt der Stadt Nürnberg eingeräumten Übergangsfrist von zwei Jahren. Die Behörde warnt ausdrücklich vor unseriösen Geschäftspraktiken einiger Firmen, die unter dem Deckmantel des Jugendschutzes unlauterere Angebote unterbreiten. So werden zum Beispiel Geschäftsleute angeschrieben oder angerufen und auf die letzte Gesetzesänderung hingewiesen. Verbunden ist ein Kaufangebot für Jugendschutztafeln zu einem überhöhten Preis und einem langfristigen Abo. Die Jugendschutztafeln der Stadt Nürnberg sind für Nürnberger Geschäftsleute grundsätzlich kostenlos und liegen beim Jugendamt und beim Ordnungsamt aus. jos

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