Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 428 / 27.04.2016

Steuerung des touristischen Busverkehrs ab Mai 2016

Mit einem neuen Verkehrskonzept soll der gestiegene touristische Busverkehr in der Altstadt gesteuert werden. Um der erheblichen Überlastung der Augustinerstraße durch Reisebusse entgegenzuwirken, wird Touristenbussen ohne Sondergenehmigung die Einfahrt in die nordwestliche Altstadt über das Hallertor ab der Weintraubengasse (Höhe Maxbrücke) täglich von 9 bis 18 Uhr untersagt. Die neue Regelung gilt ab Montag, 2. Mai 2016.

Nürnberg erfreut sich als touristische Destination einer wachsenden Beliebtheit. Diese positive Entwicklung hat jedoch in Stoßzeiten dazu geführt, dass eine große Zahl von Reisebussen die Augustinerstraße ansteuern. Dadurch ist dort ein sicherer Verkehrsablauf nicht mehr gewährleistet. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Nürnberg mit der Polizei, der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (CTZ), „Geschichte Für Alle e.V.“ und dem „Verein der Gästeführer e.V.“ ein neues Konzept zur Regelung des Busverkehrs in der Augustinerstraße entwickelt.

Gästeführer des „Vereins der Gästeführer e.V.“ und von „Geschichte Für Alle e.V.“ führen eine Ausnahmegenehmigung für Stadtführungen mit sich und können bei Bedarf eine Zufahrtsgenehmigung für Busse in Zusammenhang mit der Stadtführung für die Augustinerstraße ausstellen.

Für Restaurant-, Hotel- und Museumsanfahrten mit Bus (ohne Gästeführer an Bord) muss vorab eine kostenfreie Ausnahmegenehmigung bei der CTZ angefordert werden. Die Beantragung kann entweder durch das Restaurant, das Hotel, das Museum oder direkt durch den Reiseveranstalter unter Vorlage einer Buchungsbestätigung erfolgen. Das Serviceteam der CTZ steht hierzu von Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit für die Erteilung der Genehmigung beträgt etwa zwei Tage.

Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet die Berechtigung, am Bushaltestreifen in der Augustinerstraße entgegen der Beschilderung „Absolutes Haltverbot“ von
9 bis 18 Uhr Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Eine maximale Haltedauer von zehn Minuten darf nicht überschritten werden, ein Warten auf verspätet eintreffende Fahrgäste ist nicht möglich. Um die Einhaltung der beschriebenen Regelungen zu gewährleisten, wird der Bushaltestreifen in der Augustinerstraße von Mitarbeitern eines von der Stadt Nürnberg beauftragten Sicherheitsunternehmens täglich von 9 bis 18 Uhr bewacht. Als kostenfreie Ausweichhaltestellen in der Nähe bieten sich weiterhin die Grasersgasse sowie der Vestnertorgraben an. Letzterer wird auf 11 Parkmöglichkeiten (Höchstparkdauer
2 Stunden) und sechs Halteplätze (nur Ein- und Aussteigenlassen) für Busse erweitert.

Das neue Verkehrskonzept soll dazu beitragen, die Aufnahmekapazität der Bushalteplätze in der Augustinerstraße zu erhöhen und Beeinträchtigungen für die Anlieger sowie andere Verkehrsteilnehmer zu reduzieren. Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich freut sich, dass eine gute Lösung im Sinne aller Beteiligten gefunden wurde: „Mit diesem Konzept können wir die Verkehrssicherheit verbessern und die Abwicklung des Busverkehrs im Interesse der Gäste unserer Stadt optimieren. Zugleich minimieren wir die Belastungen für die Anwohner der
nordwestlichen Altstadt.“ maj

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