Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 886 / 14.09.2016

Zweitwohnungssteuer: Befreiung für Geringverdiener

Für Geringverdiener besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Zweitwohnungssteuer. Die Anträge für die Steuerbefreiung von der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2017 sind jetzt verfügbar. Mit der Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (Artikel 3 Absatz 3 BayKAG) zum 1. Januar 2009 kann auf Antrag eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erfolgen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen – 29 000 Euro jährlich für Alleinstehende, 37 000 Euro jährlich für Verheiratete – nicht überschritten werden. Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass die entsprechenden Befreiungsformulare für das Jahr 2017 im städtischen Internetangebot online verfügbar sind und auch schon jetzt beim Kassen- und Steueramt eingereicht werden können.

Für Einzelheiten und weitergehende Auskünfte steht das Kassen- und Steueramt, Sachgebiet Zweitwohnungssteuer, Theresienstraße 7, 1. Obergeschoss, Zimmer 110, Telefon 09 11 / 2 31-30 78 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen und die Befreiungsformulare sind auch unter www.stadtfinanzen.nuernberg.de im Bereich Steuern und Abgaben unter „Zweitwohnungssteuer“ zu finden. let

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