Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 908 / 19.09.2016

Einführung einer Bewohnerparkregelung in Rabus

Mit Hilfe einer Bewohnerparkregelung in Rabus soll sich tagsüber die Parksituation für Anwohnerinnen und Anwohner verbessern. Die neue Regelung tritt ab Montag, 24. Oktober 2016, in Kraft. Zunächst werden im Gebiet zwischen Frankenstraße, Markgrafenstraße, Schuckertstraße und Pillenreuther Straße rund 15 Prozent der öffentlichen Stellplätze werktags von 9 bis 20 Uhr für Bewohner mit Bewohnerparkausweis reserviert. Bei Bedarf sind nach einer entsprechenden Anpassungszeit Korrekturen möglich.

Die Einführung hat der Verkehrsausschuss des Stadtrats in seiner Sitzung am 28. Juli 2016 beschlossen. Anwohnerinnen und Anwohner, die im Gebiet mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz verfügen, können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Ausweise sind ab 17. Oktober 2016 unter www.einwohneramt.nuernberg.de oder im Einwohneramt, Äußere Laufer Gasse 25, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr erhältlich.

Auf die Belange der in den Vierteln ansässigen Geschäfte und Betriebe wurde bei der Ausweisung der für Bewohner reservierten Stellplätze Rücksicht genommen. Dort werden freie Parkplätze und Kurzzeitparkplätze vorgehalten. Deshalb werden zum Beispiel entlang der Frankenstraße, Schuckertstraße und Pillenreuther Straße keine Bewohnerparkplätze ausgewiesen. Eine detaillierte Information der betroffenen Haushalte erfolgt in der zweiten Oktoberwoche per Postwurfsendung.

In Zusammenhang mit der Einführung der Bewohnerparkregelung wird die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gebiet durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV-KVÜ) übernommen. Die Kontrollen des ZV-KVÜ werden bereits vor der Einführung der Bewohnerparkregelung beginnen.

Das Verkehrsplanungsamt hat deshalb im Vorfeld mit dem ZV-KVÜ alle bestehenden verkehrlichen Regelungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Anliegerinnen und Anlieger des betroffenen Gebiets werden um besondere Aufmerksamkeit bei der Parkplatzsuche gebeten. Das Verkehrsplanungsamt möchte in diesem Zusammenhang auch besonders darauf hinweisen, dass auf Gehwegen nur geparkt werden darf, wenn es ausdrücklich durch Beschilderung oder Markierung erlaubt ist.

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