Nr. 1124 / 10.11.2016
Für den historischen Ortskern von Großreuth hinter der Veste gilt künftig ein Ensembleschutz. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat den Ortsteil als 34. Nürnberger Ensemble Ende Oktober in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Die städtische Bauordnungsbehörde weist darauf hin, dass für Bauarbeiten an den Gebäudehüllen – etwa Fenster und Türen sowie Fassadensanierung und Dacharbeiten – nun eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Bauordnungsbehörde – Denkmalschutz unter www.denkmalschutz.nuernberg.de (Antragstellung) zur Verfügung.
Das neue Ensemble umfasst die Anwesen Großreuther Straße 77 bis 113 (ungerade), Großreuther Straße 84 bis 116 (gerade) und Langer Steig 7 bis 21 (ungerade). Das im 11./ 12. Jahrhundert gegründete Straßendorf ist geprägt von den für das Umland typischen mittelfränkischen Hofanlagen und vereint bauliche Zeugnisse aus allen Epochen auf engstem Raum – vom ältesten Bauernhaus im Nürnberger Stadtgebiet aus dem Jahr 1557 bis zu den Anlagen aus der Zeit der Industrialisierung und des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg. Dies ist aus Sicht der Denkmalschutzbehörde einzigartig im Nürnberger Stadtgebiet.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis für Sanierungen oder Umbauten ist für Antragstellerinnen und Antragsteller kostenlos. Außerdem empfiehlt sich vor Beginn einer Sanierung oder eines Umbaus, eine ebenfalls kostenlose Beratung im Dienstleistungszentrum Bau (DLZ), Lorenzer Straße 30. Dort können Wege einer ensemblegerechten Planung aufgezeigt werden. Derzeit ist auch eine kostenlos Broschüre für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner des Ensemblegebiets in Vorbereitung. Diese wird kostenlos im DLZ-Bau erhältlich sein.
Der mit der Eintragung in die Denkmalliste bestehende Ensembleschutz bedeutet nicht, dass nichts verändert und umgebaut werden darf. Der Ensembleschutz soll dafür sorgen, dass die Eigenart des Orts und die historisch wertvollen Gebäude erhalten bleiben. Dazu gehören sowohl die typischen Hofformen als auch die Gebäude mit schlichten Fassaden und ziegelgedeckten Steildächern sowie Einfriedungen in Form von Mauern und Zäunen. Zudem soll der Ensembleschutz dazu beitragen, nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Gebäude so umzugestalten, dass sie nachhaltigen Nutzungen zugeführt werden können.
Für bestimmte Bauvorhaben, etwa den Einbau von Fenstern und Türen oder Sanierungsarbeiten an Sandstein- und Fachwerkfassaden, können Zuschüsse – je nach Sachlage des Einzelfalls beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, bei der Stadt Nürnberg oder beim Bezirk Mittelfranken – beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen über mehrere Jahre hinweg in Anspruch zu nehmen, wenn Arbeiten an den Fassaden oder an den Dächern nach vorheriger Abstimmung mit dem Gebietsreferenten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege ausgeführt werden.
Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege unter www.blfd.bayern.de
Historischer Ortskern Großreuth h.d.V.
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