Nr. 1250 / 08.12.2016
Die zweite Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans für den Ballungsraum Nürnberg, Fürth, Erlangen für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg liegt zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Vom 16. Dezember 2016 bis zum 23. Januar 2017 kann er bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 50, Technischer Umweltschutz, oder bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt Technischer Umweltschutz beziehungsweise Referat für Umwelt und Gesundheit, eingesehen werden.
Im Dezember 2004 wurde der Luftreinhalteplan für die Stadt Nürnberg in Kraft gesetzt. Auslöser war eine Grenzwertüberschreitung bei Feinstaub der Kategorie PM10 im Jahr 2003, festgestellt vom damaligen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Aufgrund der Überschreitung des geltenden Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwerts inklusive Toleranzmarge wurde im Dezember 2010 eine „Erste Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans für die Stadt Nürnberg“ mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Luftqualität in Kraft gesetzt. Aufgrund der auch in den Folgejahren anhaltenden Überschreitung des ab 2010 geltenden Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (μg/m³) wurde die Regierung von Mittelfranken beauftragt, zusammen mit der Stadt Nürnberg und dem Landesamt für Umwelt gemäß Paragraf 47 Absatz 1 des Bundesimmisionsschutzgesetzes (BImSchG) den Entwurf einer zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Nürnberg mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der Luftqualität im Plangebiet zu erstellen.
Zusätzlich zu den Maßnahmen des bisherigen Luftreinhalteplans ist bei der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans folgendes vorgesehen:
Der Entwurf der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Nürnberg wird bei der Regierung von Mittelfranken sowie bei der Stadt Nürnberg für die Dauer von einem Monat ausgelegt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, mit Anregungen und Vorschlägen an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Nürnberg mitzuwirken. Der Planentwurf kann von 15. Dezember 2016 bis einschließlich 23. Januar 2017 beim Umweltamt, im Umweltreferat der Stadt Nürnberg sowie bei der Regierung von Mittelfranken während der folgenden Zeiten persönlich eingesehen werden (eine Mitnahme ist nicht möglich):
Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 50, Bischof-Meiser-Straße 2/4, 91522 Ansbach, Telefon 09 81 / 53 16 05, Zimmer 2.04, 2.Stock, jeweils von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 11.30 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr sowie Freitag zwischen 8 und 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Stadt Nürnberg: Umweltamt – Abteilung Technischer Umweltschutz, Lina-Ammon-Straße 28, 90471 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-36 47, Zimmer 219, jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag zwischen 8.30 und 15.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag zwischen 8.30 und 12.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung,zusätzlich auch im Rathaus Hauptmarkt 18, Referat für Umwelt und Gesundheit, 90403 Nürnberg, Zimmer 120, Telefon 09 11 / 2 31- 49 77, zu den üblichen Geschäftszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung.
Des Weiteren kann der Entwurf der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans für die Stadt Nürnberg ab sofort eingesehen und heruntergeladen werden:
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt8/abt84008luftrein.htm
oder
http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/luftreinhalteplanung.html
Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis einschließlich 6. Februar 2017, können schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Stadt Nürnberg (Umweltamt – Abteilung Technischer Umweltschutz, Lina-Ammon-Straße 28, 90471 Nürnberg, E-Mail uwa@stadt.nuernberg.de) oder der Regierung von Mittelfranken (Promenade 27, 91522 Ansbach, E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.de) Stellungnahmen und Anregungen eingereicht werden. Die Regierung von Mittelfranken wertet zusammen mit der Stadt Nürnberg und gegebenenfalls weiteren Beteiligten die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus und prüft und würdigt die Anregungen dann bei einem sich anschließenden Abwägungsprozesses. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. let
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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