Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1301 / 28.12.2016

Tipps der Feuerwehr für eine sichere Silvesternacht

Wegen leichtsinnigen Umgangs mit Feuerwerkskörpern kommt es rund um Silvester regelmäßig zu leicht vermeidbaren Unfällen und Bränden.

Für einen unbeschwerten Start ins neue Jahr rät die Feuerwehr folgendes:

  • Beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das „BAM-Prüfzeichen“ achten. Diese Artikel wurden von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft und weisen daher einen verlässlichen Sicherheitsstandard auf.
  • Leichtsinniges Hantieren und Verhaltensfehler beim Umgang mit Silvesterartikeln sowie „Basteleien“ führen häufig zu Bränden, aber auch zu unnötigen Unfällen. Daher immer die Gebrauchsanweisung beachten und die Artikel nicht zweckentfremden.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Jugendliche müssen die aufgedruckte Altersangabe beachten. Kinder unter zwölf Jahren sollten auch beim Abbrennen von jugendfreien Kleinfeuerwerksartikeln (Klasse I-Artikel, wie zum Beispiel Wunderkerzen) beaufsichtigt werden.
  • Vorsicht beim Zünden von Feuerwerkskörpern! Die Feuerwehr bittet, darauf zu achten, dass keine leicht brennbaren Gegenstände in der Nähe sind. Feuerwerk nie in der Hand behalten. Nur mit ausgestrecktem Arm zünden und sofort Sicherheitsabstand einnehmen. Kleidungsstücke aus Kunststoff können leicht Feuer fangen. Schwere Verbrennungen sind leider oft die Folge. „Versager“ niemals ein zweites Mal zünden.
  • Glühende Teile von Wunderkerzen dürfen nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen. Die Flugbahn und den Abwurf von Feuerwerkskörpern so ausrichten, dass keine Personen, Tiere oder Gebäude getroffen werden. Auf Balkonen und Dachvorsprüngen gelandete, durch Dachluken, Fenster und Tore eingedrungene pyrotechnische Artikel sind jedes Jahr die Ursache für verheerende Brände.
  • Dachluken, Fenster, Türen und Tore sollten in der Silvesternacht geschlossen sein. Brennbare Gegenstände müssen von den Balkonen genommen werden. Müll- und Wertstoffcontainer sollten aus öffentlich zugänglichen Bereichen entfernt werden.
  • Bei starkem Wind ist es ratsam, auf das Abbrennen von Raketen zu verzichten, um ein mögliches Abdriften zu vermeiden.
  • Nach übermäßigem Alkoholgenuss bitte keine Feuerwerkskörper zünden.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.

In vielen großen Lokalen, Diskotheken und anderen Vergnügungs- und Versammlungsstätten wird Silvester ausgiebig gefeiert. Die Gäste sollen auf ihre Kosten kommen. Viele Veranstalter präsentieren zur Unterhaltung der Besucherinnen und Besucher ausgefallene Ideen. Damit Bürgerinnen und Bürger unbeschwert ins neue Jahr hinein feiern können, sollten Betreiber von Lokalen, Diskotheken und anderen Vergnügungs- und Versammlungsstätten und die Veranstalter von Events folgendes beachten:

  • Für die Einhaltung der geltenden bau- und ordnungsrechtlichen Sicherheitsvorschriften sind die Betreiber oder Veranstalter verantwortlich. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass
  • die maximal zulässige Besucherzahl nicht überschritten wird,
  • die Flucht- und Rettungswege freigehalten werden,
  • Türen im Verlauf von Fluchtwegen nicht versperrt sind,
  • alle Komponenten der Sicherheitsbeleuchtung und der Notausgangsbeleuchtung funktionstüchtig sind,
  • Dekorationsartikel und deren Anbringung den Brandschutzvorschriften entsprechen,
  • keine unzulässigen pyrotechnischen oder feuergefährlichen Handlungen in den Veranstaltungsräumen durchgeführt werden,
  • eine ausreichende Zahl an Feuerlöschern zur Verfügung steht,
  • das Personal über das richtige Verhalten im Gefahrenfall Kenntnis besitzt und
  • Feuerwehrzufahrten freigehalten werden. tom
     

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Leitung:
Andreas Franke

Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de