Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 315 / 29.03.2017

Frankenschnellweg: Darstellung des BN ist falsch

Die Stadt Nürnberg hat Äußerungen des Bund Naturschutz (BN), wonach wegen „gravierender Planungsfehler“ beim Projekt des kreuzungsfreien Ausbaus des Frankenschnellwegs der geplante Baustellenbeginn nicht möglich sei, als haltlos zurückgewiesen. „Die Behauptungen des BN entbehren jeglicher Grundlage und sind falsch“, sagt Bürgermeister Christian Vogel.

Der BN hatte sich in einer Pressemitteilung vom 28. März 2017 auf Vogel bezogen, der in einem jüngst erschienenen Zeitungsbericht darauf hingewiesen hatte, dass der Tunnel tiefer gelegt werden müsse, als ursprünglich geplant. Wörtlich erklärt Vogel nun:

„Die jetzt diskutierte, tiefer gelegte Tunnelvariante wurde bereits am 20. Juli 2016 im Sör-Werkausschuss vorgestellt und beschlossen. Sie war daher auch dem BN seit rund einem dreiviertel Jahr bekannt. Der Tunnel ist gleich lang und gleich breit. Allerdings verändert sich die Tiefenlage des Tunnels um drei Meter gegenüber dem bisherigen Tiefpunkt. Es gibt keine Änderungen bei der Belüftung der Tunnelstrecke. Die Bauzeit des Tunnels im Bereich der Bahndammquerung verkürzt sich aufgrund des anderen Bauverfahrens. Die Kosten bleiben gleich. Der Baubeginn ist – wie bereits mehrmals erwähnt – nach einer Vorlaufzeit von einem Jahr jederzeit möglich. Logischerweise wird nicht sofort mit dem Tunnelbau begonnen, sondern mit vorbereitenden Maßnahmen, wie zum Beispiel der Verlegung von Versorgungsleitungen, der Herstellung der dritten Abbiegespur und der Lärmschutzwände im westlichen Teil des Frankenschnellwegs zwischen der Stadtgrenze zu Fürth und der Jansenbrücke. Die Änderung der Art des Tunnelbaus führt also zu keinen Verzögerungen. Lediglich das Klageverfahren behindert einen Baustart.

Der Bund Naturschutz sollte seine Kraft nicht dafür verwenden, den Menschen falsche Ängste und Sorgen einreden zu wollen, sondern sollte seine Kraft dafür aufwenden, endlich gemeinsam mit der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern im Zuge des Vergleichsverfahrens einen Baubeginn des Frankenschnellwegs zum Wohle der Bürgerschaft herbeizuführen."

Im Laufe des immer feiner und präziser werdenden Planungsprozesses hat der für Planung und Umsetzung zuständige Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) zwei Tunnelbauvarianten gegeneinander abgewogen. Der Tunnel könnte entweder oberflächennah im sogenannten Rohrschirmverfahren vorangetrieben werden oder alternativ im tiefer gelegeneren bergmännischen Vortrieb gebaut werden.

Die zweite Variante bringt folgende Vorteile mit sich:

  •  kürzere Tunnelbauzeit
  • einfachere Verkehrsführung während der Bauphase
  • weniger Risiko durch Kampfmittelfunde
  • Reduzierung der Spartenverlegung bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) und N-Ergie.
  • keine Versetzung des Bahnstrommastes

Die Entscheidung für einen bergmännischen Vortrieb und gegen das Rohrschirmverfahren erfolgte aufgrund einer Risikoanalyse. Durchführbar wären beide Varianten. Aber bei der jetzt geplanten Variante wird das Risiko von Mehrkosten erheblich gesenkt. Sör hat sich für die risikoarme und somit für die Stadt wirtschaftlichere Variante entschieden.

Auch weitere Behauptungen des BN entbehrten einer fachlichen Grundlage. Sör stellt dazu fest:

  1. Die Lage der Portale verschiebt sich nicht. Damit wird der Tunnel bezogen auf die Entfernung der Portale weder länger noch kürzer.
  2. Die Ein- und Ausfahrt Landgrabenstraße ist von dem tieferen Ausbau überhaupt nicht betroffen.
  3. Für die Ein- und Ausfahrt Südstadt stellt die Landgrabenstraße den Zwangspunkt dar, an den angeschlossen werden muss. Durch die tiefe Tunnelbauvariante wird es möglich, die Einfahrt in den Tunnel wesentlich zu verkürzen.
  4. Auch die Wasserhaltung wird nicht geändert. Es bleibt bei der bisher geplanten Grundwasserabsenkung, die auch bei der oberflächennahen Variante durchgeführt worden wäre. Die Berechnungen für den tieferen Tunnelverlauf werden gerade durchgeführt.
  5. Die Art der Tunnelbelüftung ist nicht von der Tiefe des Tunnels, sondern von der Verkehrszahl abhängig. Eine Neuplanung ist hier ebenso wenig notwendig wie ein neues Sicherheitskonzept.
  6. Alle Änderungen der tieferen Tunnelführung werden Gegenstand des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens sein und in der Umweltverträglichkeitsstudie untersucht.

Seit 2013 sind die Pläne zum Ausbau durch den Planfeststellungsbeschluss genehmigt, jedoch verzögern Klagen gegen das Projekt den Baustart. Das Projekt umfasst unter anderem einen 1,8 Kilometer langen Tunnel, neue Lärmschutzwände und eine Grünanlage. Durch den Tunnel können Pendlerinnen und Pendler zukünftig ohne Ampel und Kreuzung von der Stadtgrenze bis in die Südstadt fahren. Der Ausbau ist dringend notwendig, da die Straße mit 60 000 Fahrzeugen täglich überlastet ist. Der tägliche Stau belastet auch die Anwohnerinnen und Anwohner mit Abgasen und Verkehrslärm.   jos

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