Nr. 322 / 30.03.2017
Das Naturschutzgebiet Hainberg im Westen Nürnbergs gelegen ist für viele Menschen ein beliebtes Naherholungsgebiet. Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz bietet ein weites Wegenetz gute Möglichkeiten der Freizeitnutzung. Das Umweltamt weist darauf hin, was die Besucherinnen und Besucher im Naturschutzgebiet Hainberg beachten müssen.
Erholung in dieser außergewöhnlichen Natur in Einklang zu bringen mit den Schutzbedürfnissen der Arten heißt für alle Besucherinnen und Besucher, Rücksicht zu nehmen. Das Umweltamt möchte zu Beginn der Frühjahrsaison auf die wichtigsten Auflagen im Naturschutzgebiet hinweisen: In der engeren Kernzone (Zone A) dürfen nur die Wege benutzt werden. In der weiteren Kernzone (Zone B) gilt das Wegegebot nur in der Brutzeit vom 1. April bis 30. Juni. Im gesamten Naturschutzgebiet sind Hunde an die Leine zu nehmen. Grillen ist überall verboten. Wer diese Regeln missachtet muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die weiten Sandflächen sind ein wichtiger Lebensraum selten gewordener Tiere und Pflanzen. Hier finden bodenbrütende Arten wie die Heidelerche im Frühjahr noch Möglichkeiten in Ruhe ihre Nachkommen groß zu ziehen. Das schillernde Silbergras und der auffällig gefleckte Sandlaufkäfer sind weitere Arten, die auf den offenen Sanden ideale Lebensbedingungen finden. Schafe sind als fleißige vierbeinige Landschaftspfleger im Einsatz, diese wertvollen Flächen auf Dauer zu erhalten. let
Leitung:
Andreas Franke
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90403 Nürnberg
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