Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 477 / 10.05.2017

Bewohnerparkregelung in Hummelstein

Mit Hilfe einer Bewohnerparkregelung in Hummelstein soll sich tagsüber die Parksituation für Anwohnerinnen und Anwohner verbessern. Die neue Regelung tritt ab Dienstag, 30. Mai 2017, in Kraft. Zunächst werden im Gebiet zwischen der Pillenreuther Straße, Gudrunstraße, Allersberger Straße und nördlich der Achse Jean-Paul-Platz, Hermundurenstraße und Sperberstraße rund 15 Prozent der öffentlichen Stellplätze werktags von 9 bis 20 Uhr für Anwohnerinnen und Anwohner mit Bewohnerparkausweis reserviert. Bei Bedarf sind nach einer entsprechenden Anfangszeit Anpassungen möglich.

Anwohner, die im Gebiet mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz verfügen, können einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie zugelassenes oder nachweislich ständig genutztes Fahrzeug beantragen. Die Ausweise sind ab Montag, 22. Mai 2017, unter online unter www.einwohneramt.nuernberg.de oder im Einwohneramt, Äußere Laufer Gasse 25, montags und donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr, dienstags von 10 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr erhältlich.

Es gibt keine zeitliche Befristung für den Erwerb eines Parkausweises. Bewohnerinnen und Bewohner können sich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt für einen entsprechenden Ausweis entscheiden. Eine detaillierte Information der betroffenen Haushalte erfolgt in der Woche von Montag, 8. Mai bis Freitag, 12. Mai 2017, per Postwurfsendung. Die Einführung der Bewohnerparkregelung hat der Verkehrsausschuss des Stadtrats in seiner Sitzung am 16. März 2017 beschlossen.

Auf die Belange der in den Vierteln ansässigen Geschäfte und Betriebe wurde bei der Ausweisung der für Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Stellplätze Rücksicht genommen. Dort werden freie Parkplätze und Kurzzeitparkplätze vorgehalten. Deshalb werden zum Beispiel entlang der Pillenreuther Straße, Gudrunstraße und Allersberger Straße keine Bewohnerparkplätze ausgewiesen.

In Zusammenhang mit der Einführung der Bewohnerparkregelung wird die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gebiet durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV-KVÜ) übernommen. Die Kontrollen des ZV-KVÜ werden bereits vor der Einführung der Bewohnerparkregelung beginnen. Das Verkehrsplanungsamt der Stadt Nürnberg hat deshalb im Vorfeld mit dem ZV-KVÜ alle bestehenden verkehrlichen Regelungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Anliegerinnen und Anlieger des betroffenen Gebiets werden um besondere Aufmerksamkeit bei der Parkplatzsuche gebeten. Das Verkehrsplanungsamt möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass auf Gehwegen nur geparkt werden darf, wenn es ausdrücklich durch Beschilderung oder Markierung erlaubt ist.

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