Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 630 / 20.06.2017

Einführung Tempo 30 in der Willstraße

Künftig gilt in der Willstraße zwischen der Bärenschanzstraße und der Deutschherrnstraße Tempo 30. Die Stadt Nürnberg beschränkt dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde und kommt dem seit Langem von Kindereinrichtungen vor Ort geäußerten Wunsch nach mehr Verkehrssicherheit nach. Tempo 30 gilt analog zu der bereits vorhandenen Regelung in der Reutersbrunnenstraße von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr. Eine entsprechende Beschilderung erfolgt in der Woche von Montag bis Freitag, 26. bis 30. Juni 2017.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Willstraße wird im Zuge von Tempo 30 vor Schulen und vor Kindereinrichtungen sowie aus Gründen der Sicherheit eingerichtet. An die Willstraße grenzen ein Kinderhort, das Kinder- und Jugendhilfezentrum und zwei Kindergärten. Zudem passieren viele Schulkinder auf dem Weg von und zur Reutersbrunnenschule diese Kreuzung. Das Vorhaben wurde auf der diesjährigen Kinderversammlung am 29. März 2017 angesprochen und nun umgesetzt. Die Stadt Nürnberg erinnert Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer daran, dass es im eigenen Interesse liegt, durch langsame und umsichtige Fahrweise, Gefahren für sich und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. maj

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