Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 633 / 20.06.2017

Erhöhung der Sondernutzungsgebühren

Im Rahmen des vom Ältestenrat des Stadtrats am 26. Oktober 2016 beschlossenen Sparpakets wurde auch eine pauschale Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für die erlaubnispflichtigen Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen um zehn Prozent festgelegt. Die Änderungen traten mit Wirkung zum 1. Juni 2017 in Kraft.

Das Liegenschaftsamt führt zum 1. Juli 2017 die Erhöhung für alle derzeit genehmigten Sondernutzungen durch. Zu diesem Termin werden auch die bestehenden privatrechtlichen Gestattungsverträge um zehn Prozent erhöht.

Durch die Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung wurden gleichzeitig neue Sondernutzungen mit aufgenommen. So sind künftig auch in den öffentlichen Raum hineinragende Warenautomaten genehmigungs- und gebührenpflichtig; hierunter zählen zum Beispiel Zigarettenautomaten, die auf einem Privatgrundstück befestigt sind, aber in den öffentlichen Raum hineinragen. Aufsteller dieser Warenautomaten werden gebeten, beim Liegenschaftsamt die notwendigen Anträge zu stellen.

Darüber hinaus werden für unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zwecke der Werbung pro Fahrzeug und Tag künftig Gebühren in Höhe von 50 Euro fällig. Gleiches gilt für verschiedene Ausprägungen des sogenannten Guerilla Marketing wie unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding beziehungsweise Reverse Graffiti.

Hierzu sagt Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas: „Mit der geänderten Sondernutzungsgebührensatzung kommen wir nicht nur dem vom Ältestenrat beschlossenen Sparpaket nach, sondern wir belegen ungewöhnliche, gleichwohl unerlaubte Werbeformen, die auch als Guerilla Marketing bezeichnet werden, mit einer Gebühr. Wer solche unerlaubten Werbemaßnahmen durchführt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern zahlt zusätzlich pro Tag eine Gebühr.“

Die am 5. April 2017 vom Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit des Stadtrates beschlossene Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung wurde im Amtsblatt der Stadt Nürnberg, Nummer 10, vom 17. Mai 2017 veröffentlicht. jos

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