Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 704 / 30.06.2017

Gesetzesänderung im Unterhaltsvorschuss

Am Samstag, 1. Juli 2017, tritt eine Gesetzesänderung zum Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft: Neu ist, dass ab diesem Zeitpunkt der Unterhaltsvorschuss bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zur Volljährigkeit eines Kindes gewährt werden kann. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist zudem Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug über Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich verfügt. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keine oder keine ausreichenden Unterhaltszahlungen erhalten.
Der Unterhaltsvorschuss kann im Jugendamt, Dietzstraße 4, von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr und am Donnerstag bis 15.30 Uhr persönlich beantragt werden. Es genügt, den Antrag im Laufe des Monats Juli zu stellen, um die Leistung ab dem 1. Juli 2017 zu erhalten. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Aufgrund der Gesetzesänderung und der zu erwartenden Anzahl der Anträge kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, das Jugendamt bittet hier um Verständnis.

Auch eine schriftliche Antragstellung ist möglich, das Formular ist unter www.unterhaltsvorschuss.nuernberg.de abrufbar. Für telefonische Auskünfte zum Unterhaltsvorschuss steht das Jugendamt unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-7 79 77 zur Verfügung. maj

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