Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 815 / 02.08.2017

Neue Grünpfeilregelung an der Propsteistraße

Die Stadt Nürnberg führt an der Propsteistraße die Grünpfeilregelung ein: An der Ausfahrt der Propsteistraße in den Marthweg in Pillenreuth wird ein Grünpfeil angebracht. Die Umsetzung erfolgt zu Beginn der Woche ab voraussichtlich Dienstag, 8. August 2017. Weitere Anwendungsfälle werden momentan noch vom Verkehrsplanungsamt geprüft.

Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich ist überzeugt von der Wirkung des Grünpfeils. Trotzdem gilt es auch hier Regeln einzuhalten. Vor dem Abbiegen muss bei Rot zunächst an der Haltelinie angehalten werden. Es darf erst weitergefahren werden, wenn auszuschließen ist, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer, weder Fußgänger noch Fahrzeugführer, gefährdet wird. Ein weiterer Haltevorgang ist an der so genannten „Sichtlinie“ erforderlich, bevor man in die querende Fahrbahn einfahren kann, wenn der Verkehrsfluss es ungefährdet zulässt. Wichtig ist auch zu wissen, dass man bei Grünpfeil fahren darf, aber nicht muss. Nachfolgende Fahrerinnen und Fahrer dürfen daher auch nicht – etwa mit Hupe – vor ihnen wartende Fahrzeuge bedrängen, bei Grünpfeil abzubiegen.

An allen Standorten der Grünpfeilregelungen überprüft das Verkehrsplanungsamt regelmäßig das Unfallgeschehen. Daniel F. Ulrich sagt dazu: „Wenn wir feststellen, dass es wegen des Grünpfeils zu Verkehrsgefährdungen oder gar Unfällen kommt, müssen wir das Grünpfeil-Schild sofort entfernen. Deshalb ist es gerade bei Grünpfeilregelungen unerlässlich, sich vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten.“ maj

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