Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 843 / 21.08.2017

Informationen zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Am Sonntag, 24. September 2017, wird zum 19. Mal nach dem Zweiten Weltkrieg der Deutsche Bundestag gewählt. Es ist die achte Bundestagswahl im wiedervereinten Deutschland. Gewählt werden 598 Abgeordnete. Das Wahlamt der Stadt Nürnberg informiert über das Procedere der Wahl:

Wahlverfahren, Wahlvorschläge und Stimmzettel
Alle Wählerinnen und Wähler verfügen über zwei Stimmen, die sie auf einem Stimmzettel vergeben:
Mit der Erststimme (linke Seite des Stimmzettels) wird in jedem Wahlkreis eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt gewählt. 299 Sitze des Bundestages werden auf diese Weise vergeben.

Nürnberg ist auf zwei Wahlkreise aufgeteilt, auf 244 (Nürnberg-Nord) und 245 (Nürnberg-Süd). Die Grenzen der beiden Nürnberger Wahlkreise haben sich gegenüber der Bundestagswahl 2013 nicht verändert. Zu Nürnberg-Süd gehört auch die Stadt Schwabach.

Für die auf Bundesebene zu verteilenden Gesamtsitze ist die Summe der auf die Landeslisten entfallenden Zweitstimmen entscheidend. Mit einem neuen Verfahren soll den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus seiner Entscheidung vom 3. Juli 2008 entsprochen werden. Dabei wird zuerst für die einzelnen Bundesländer, basierend auf den jeweiligen Bevölkerungsanteilen der Bundesländer an der gesamten deutschen Bevölkerung, eine feste Zahl von Sitzen (in der Summe 598) errechnet. Die Landessitzzahl wird nach dem Zweitstimmenergebnis mit dem Verfahren nach Sainte-Laguë auf die einzelnen Parteien verteilt. Diese Zahl und der von dieser Zahl gegebenenfalls nicht abgedeckte Rest von Direktmandaten für jede Partei in den Ländern werden bundesweit zu einer Mindestsitzzahl für die Partei addiert. Dann erfolgt die eigentliche Verteilung der Sitze im Bundestag auf die Parteien, und zwar proportional (Sainte-Laguë-Verfahren) zum bundesweiten Zweitstimmenergebnis der Parteien. Dabei wird die Gesamtsitzzahl des Bundestags so lange erhöht, bis für alle Parteien die oben genannte Mindestsitzzahl erreicht ist. Die auf eine Partei entfallenden Sitze werden dann nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf deren Landeslisten verteilt, wobei jede Landesliste aber mindestens so viele Sitze erhält, wie sie Direktmandate gewonnen hat.

Wer direkt gewählt ist, zieht in jedem Fall in den Bundestag ein. Über die Landesliste erhalten nur solche Parteien Sitze, die im Bundesgebiet mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen oder drei Wahlkreismandate direkt erringen konnten (Sperrklausel).

Wahlberechtigung
Wählen können nur Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und/oder einen Wahlschein besitzen.

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag Deutsche und mindestens 18 Jahre alt, also vor dem 25. September 1999 geboren sind, und seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach Paragraf 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt.

Nach dem Stand 13. August 2017, dem Stichtag zum Abzug des Wählerverzeichnisses aus dem Melderegister, sind am 24. September 2017 in der Stadt Nürnberg (ohne Schwabach) insgesamt 343 874 Personen wahlberechtigt, darunter circa 15 300 Wahlberechtigte, die durch Erreichen der Altersgrenze erstmalig für eine Bundestagswahl wahlberechtigt wurden (4,4 Prozent aller Wahlberechtigten). 12 500 können sich erstmalig überhaupt an einer Wahl beteiligen. Insgesamt sind es 5 040 Wahlberechtigte weniger als bei der Bundestagswahl 2013.

Wahlbenachrichtigung, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen ist, sollte bis spätestens Sonntag, 3. September 2017, eine Wahlbenachrichtigungskarte in die Wohnung zugesandt bekommen. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann sich beim Wahlamt erkundigen, ob er oder sie im Wählerverzeichnis enthalten ist. Bis Freitag, 8. September 2017, kann Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen und Einspruch eingelegt werden. Nach diesem Tag besteht nur noch die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, einen Wahlschein zu beantragen.

Wer wahlberechtigt ist, kann bis spätestens Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann nicht telefonisch, sondern nur schriftlich beziehungsweise per Fax oder auf elektronischem Weg oder persönlich beim Wahlamt gestellt werden.

Briefwahlunterlagen können ab sofort im Wahlamt am Unschlittplatz 7a (und nicht mehr, wie früher, in der Rothenburger Straße 45) beantragt werden. Die Öffnungszeiten des Wahlamts am Unschlittplatz 7a sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag vor der Wahl ist bis 18 Uhr geöffnet.

Wer für einen anderen einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen beantragen will, braucht unbedingt eine schriftliche Vollmacht. Das Wahlamt schickt dann die Wahlunterlagen per Post zu. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, 24. September 2017, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Postversand tragen die Bürgerinnen und Bürger für den rechtzeitigen Eingang selbst das Risiko. Wer am Wahlsonntag seinen Wahlbrief noch hat, kann ihn zum Wahlamt oder zum Briefwahlbüro in der Nürnberg-Messe, Messezentrum 1, Halle 12, bringen. Mit dem Wahlschein kann aber auch in einem Wahlraum des Wahlkreises – mit einem neuen Stimmzettel – gewählt werden.

Repräsentativstatistik
In 25 Wahlbezirken (darunter sieben Briefwahlbezirken) der Stadt wird wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. In diesen Wahlräumen erhalten die Wähler einen Stimmzettel, der oben links mit einem Buchstaben (A bis M) gekennzeichnet ist. Diese Kennzeichnung ermöglicht die Auszählung der Stimmen und der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und sechs Altersgruppen (18-24, 25-34, 35-44, 45-59, 60-69 und 70 Jahre und mehr). Bei dieser Wahlstatistik, die im Anschluss an die Feststellung der Gesamtergebnisse im Wahlraum nachträglich im Statistischen Amt erstellt wird, bleibt das Wahlgeheimnis strikt gewahrt. Es werden keine Ergebnisse für einzelne Wahlräume veröffentlicht, und Wahlbezirke mit weniger als 400 Wahlberechtigten werden nicht in die Repräsentativstatistik einbezogen. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz genau geregelt.

Die repräsentative Wahlstatistik gibt es schon seit der Bundestagswahl 1957; sie wurde bei fast allen Wahlen seither durchgeführt. Das Wahlamt weist darauf hin, dass diese Repräsentativstatistik durch Bundesgesetz vorgeschrieben ist, also auch bundesweit durchgeführt wird. Die Wählerinnen und Wähler werden um ihr Verständnis gebeten. Die Ergebnisse für diese Wahlräume sind repräsentativ für Nürnberg insgesamt. Die Statistik zeigt dann, wie die Nürnberger Männer und Frauen in den einzelnen Altersgruppen gewählt haben.

Gültige Stimmen
Die Kennzeichnung erfolgt in der Weise, dass auf der linken Seite des Stimmzettels (schwarze Beschriftung) ein Kreuz bei der gewünschten Direktkandidatin oder dem gewünschten Direktkandidaten und auf der rechten Stimmzettelseite (blaue Beschriftung) ein Kreuz bei der gewünschten Landesliste angebracht wird.

Ungültig sind Stimmen dann, wenn der Stimmzettel

  • nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
  • keine Kennzeichnung enthält,
  • den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
  • einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

Fehlt auf der rechten oder der linken Seite ein Kreuz, wird damit die jeweils andere Seite des Stimmzettels nicht ungültig.

Auskünfte
Auskünfte in Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt, entweder persönlich in der Schalterhalle Unschlittplatz 7a oder telefonisch unter Telefon 2 31-33 50. tom

Informationen des Nürnberger Wahlamts im Internet:
www.wahlen.nuernberg.de
Informationen des Landeswahlleiters:
www.wahlen.bayern.de
Informationen des Bundeswahlleiters:
www.bundeswahlleiter.de

 

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