Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 846 / 22.08.2017

Befristeter Strafverzicht für illegalen Besitz von Waffen

Durch einer Änderung des Waffengesetzes wurde mit Wirkung ab dem 6. Juli 2017 eine zeitlich befristete Möglichkeit eingeräumt, unberechtigte Waffen und Munition strafffrei abzugeben. Danach können Personen, die am 6. Juli 2017 eine Waffe oder Munition unerlaubt ohne die erforderlichen Erlaubnisse besessen haben, diese bis zum 1. Juli 2018 bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde, in Nürnberg das Ordnungsamt, oder der örtlichen Polizeiinspektion abgeben, ohne wegen unerlaubten Erwerbs oder Besitzes bestraft zu werden.

Die Abgabe ist gebührenfrei. Es können auch nicht mehr benötigte rechtmäßig besessene Waffen und Munition abgegeben werden. Der Transport der Waffe oder Munition zur Übergabe an die zuständige Behörde ist straffrei, sofern er auf direktem Weg erfolgt. Wegen der Einzelheiten einer Abgabe, insbesondere hinsichtlich des Transports der abzugebenden Gegenstände, sollten sich die betroffenen Personen vorab mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen, Telefon 09 11 / 2 31-22 60 oder 09 11 / 2 31-53 28.

Aufruf an die Besitzer geerbter Schusswaffen
Die Strafverzichtsregelung will vor allem Personen erreichen, die infolge eines Erbfalls oder Funds unerlaubt Waffen oder Munition besitzen. Insbesondere Erben ist häufig nicht bekannt, dass eine sogenannte „Erbfall-Waffenbesitzkarte“ grundsätzlich nicht zum Besitz von Munition berechtigt und wie sie die Waffen richtig aufbewahren müssen. Dies wird auch bei Kontrollen immer wieder festgestellt. Das Ordnungsamt ruft daher insbesondere die Inhaber von Waffenbesitzkarten, die sie durch Erbe erhalten haben, auf, von der befristeten Strafverzichtsregelung Gebrauch zu machen. let

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