Nr. 867 / 04.09.2017
Am 1. Oktober 2017 tritt das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Aufgrund der hohen Nachfrage nimmt das Standesamt Nürnberg bereits jetzt Anträge auf Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe entgegen, ebenso die Anmeldungen für gleichgeschlechtliche Eheschließungen.
Das Standesamt weist darauf hin, dass aus rechtlichen Gründen Terminbestätigungen allerdings erst ab 2. Oktober 2017 ausgegeben werden. Die ersten gleichgeschlechtlichen Eheschließungen und Umwandlungen werden ab 6. Oktober stattfinden. Am 10. und 17. Oktober 2017 – beides markante Daten – sind noch einige Heiratstermine frei.
Da der 2. Oktober 2017 ein sogenannter Brückentag ist, empfiehlt das Standesamt Nürnberg allen Heiratswilligen, diesen Tag zu meiden, da hier erfahrungsgemäß ein riesiger Andrang herrscht. Falls trotz Personalaufstockung absehbar ist, dass die Vorsprachen nicht bis zum Ende der Öffnungszeit um 15.30 Uhr bearbeitet werden können, werden an diesem speziellen Tag Wartenummern nur bis 12.30 Uhr vergeben. Ein Antrag kann nur mit Vorlage der Wartenummer gestellt werden. alf
Leitung:
Andreas Franke
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