Nr. 883 / 07.09.2017
Mit Bedauern hat die Stadt Nürnberg den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach zur Kenntnis genommen, das den Widerruf der Zulassung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) am Samstag, 9. September 2017, zur Nutzung der Meistersingerhalle für nicht rechtens hält. Damit kann die Wahlkampfveranstaltung auch mit Alexander Gauland als Redner gegen den Willen der Stadt Nürnberg stattfinden.
Die Stadt hat den am späten Nachmittag zugestellten Spruch aus Ansbach sorgfältig geprüft. Die Stadt Nürnberg bedauert, dass das Gericht ihrer Argumentation nicht vollumfänglich folgen konnte. Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung vor allem vom Parteienprivileg leiten lassen, das sich aus dem Artikel 21 des Grundgesetzes ergibt. Gleichwohl sieht die Stadt in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ihre Haltung bestätigt, dass sie ihren Widerruf der Zulassung der AfD für die Nutzung der Meistersingerhalle keineswegs aus politischen Gründen erlassen hat.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Das erkennende Verwaltungsgericht verkennt bei alledem nicht, dass die inkriminierten, in ihrem Wortlaut vorliegenden Verfahren auch nicht bestrittenen Äußerungen von Dr. Gauland, (…) als grob unangemessen, schwer ehrverletzend, hetzerisch bzw. rassistisch empfunden werden können und in der Öffentlichkeit auch so empfunden worden sind, sieht sich jedoch auch angesichts der obengenannten verfassungsrechtlichen bzw. höherrangigen einfachgesetzlichen Vorgaben an einer anderslautenden Entscheidung gehindert.“ Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verzichtet die Stadt nun darauf, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.
Die Stadt Nürnberg hatte am Dienstag, 5. September 2017, die Zulassung des Kreisverbands Nürnberg-Nord der AfD zur Nutzung der Meistersingerhalle am Samstag, 9. September 2017, widerrufen. Dies war die Folge einer Mitteilung der AfD, dass sie der Aufforderung der Stadt Nürnberg nicht nachkommen werde, dass der Spitzenkandidat der AfD, Alexander Gauland, bei dieser Veranstaltung nicht das Wort ergreifen werde. Die Stadt Nürnberg hatte diese Aufforderung damit begründet, dass sie keine beleidigenden und hertzerischen Äußerungen in einer ihrer Einrichtungen dulden könne. Alexander Gauland hatte sich Ende August bei einer Wahlkampfveranstaltung in menschenverachtender Weise über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, geäußert. Er sprach davon, dass man sie „in Anatolien entsorgen“ könne.
„Bei der Äußerung von Herrn Gauland handelt es sich nicht um eine Frage der Meinungsfreiheit. Das war eine sehr bewusste Provokation. Denn das Zitat ist jenseits dessen, was man als Meinung bezeichnen kann. Und immer nur schweigend dulden, ist auf Dauer auch keine Lösung, weil dann die politische Kultur irgendwann am Ende ist“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.
Mit Schreiben vom 1. September 2017 hatte die Stadt den Kreisverband Nürnberg-Nord der AfD aufgefordert, rechtsverbindlich zu erklären, dass Alexander Gauland in der Veranstaltung am 9. September 2017 in der Meistersingerhalle nicht das Wort ergreifen werde. Dem ist die AfD nicht nachgekommen.
Die Stadt Nürnberg hat sich im anschließenden Widerruf der Zulassung der AfD auf die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen der Meistersingerhalle berufen, in denen festgehalten ist, dass die Stadt von einem Vertrag zurücktreten könne, „wenn Tatsachen vorliegen, die eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Nürnberg durch die Veranstaltung befürchten lassen.“
Gegen den Widerrufsbescheid war die AfD vor das Verwaltungsgericht gezogen. sz
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