Nr. 941 / 19.09.2017
Die Anträge für die Steuerbefreiung von der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2018 sind bereits verfügbar: Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass die entsprechenden Befreiungsformulare bereits im städtischen Internetangebot online abrufbar sind und auch schon jetzt beim Kassen- und Steueramt eingereicht werden können.
Mit der Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (Art. 3 Abs. 3 BayKAG) zum 1. Januar 2009 kann auf Antrag eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erfolgen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen –
29 000 Euro jährlich für Alleinstehende,
37 000 Euro jährlich für Verheiratete – nicht überschritten werden.
Für Einzelheiten und weitergehende Auskünfte steht das Kassen- und Steueramt, Sachgebiet Zweitwohnungssteuer, Theresienstraße 7, 1. Stock, Zimmer 110, Telefon 09 11 / 2 31-31 08 gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen und die Befreiungsformulare sind auch unter www.stadtfinanzen.nuernberg.de im Bereich Steuern und Abgaben unter „Zweitwohnungssteuer“ zu finden. maj
Leitung: Dr. Siegfried Zelnhefer
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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