Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1319 / 27.12.2017

Feuerwerkskörper und Fahrzeugverkehr an Silvester

Viele Menschen wollen an Silvester wieder Böller krachen und Raketen steigen lassen. Dazu dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Auch ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an einigen Örtlichkeiten verboten, Einzelheiten erläutert das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.

Womit darf geböllert und geschossen werden?
An Silvester dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit dem Kürzel BAM sowie das CE-Zeichen haben. Die BAM-Nummer oder das BAM-Zeichen dokumentieren, dass diese Feuerwerkskörper von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung geprüft und zugelassen worden sind. Das Verwenden von ungeprüften Feuerwerkskörpern aus dem Ausland hat wiederholt zu schweren Verletzungen bei Benutzern und Personen im Umfeld geführt und wird deshalb mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden, Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (sogenanntes Jugend- oder Tischfeuerwerk) dürfen an Kinder ab zwölf Jahren abgegeben werden.

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern müssen zur eigenen Sicherheit und der von umstehenden Personen die Gebrauchsanleitungen und allgemeinen Sicherheitshinweise unbedingt beachtet werden.

Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen auch mit dem „Kleinen Waffenschein“ in der Öffentlichkeit keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 10 000 Euro verhängt werden. Außerdem wird ein Verfahren zum Widerruf des „Kleinen Waffenscheins“ eingeleitet.

Wann darf geböllert werden?

Silvesterfeuerwerkskörper dürfen am Sonntag, 31. Dezember 2017, und am Montag, 1. Januar 2018, jeweils den ganzen Tag abgebrannt werden.

Wo darf nicht geböllert werden?
Nicht abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern und Kirchen. Dieses Verbot gilt in ganz Deutschland. In Nürnberg dürfen zudem im Bereich der Burg keine Feuerwerkskörper abgebrannt und mitgeführt werden.

Verbotsbereich an der Lorenzkirche festgelegt
Nachdem an der Lorenzkirche in den letzten Jahren massiv gegen das gesetzliche Abbrennverbot bei Kirchen verstoßen und die Lorenzkirche mehrfach gezielt beschossen worden ist, hat das Ordnungsamt mit Allgemeinverfügung vom 1. Dezember 2017 (Bekanntmachung im Amtsblatt am 13. Dezember 2017) einen Verbotsbereich rund um die Lorenzkirche festgelegt. Dieser umfasst die Königstraße von der Querung Adlerstraße/Bankgasse bis zum U-Bahnaufgang südlich der Lorenzkirche, die Karolinenstraße ab Karstadt und den Lorenzer Platz von der Bankgasse bis zur Nonnengasse (siehe beiliegenden Plan). Der Bereich ist mit den gleichen Schildern wie an der Burg „Feuerwerkskörper verboten / No fireworks“ gekennzeichnet und wird von der Polizei verstärkt kontrolliert.

Zugangskontrollen im Bereich der Burg
Im Bereich der Burg (Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg, siehe beiliegenden Plan) dürfen zwischen 21 Uhr und 2 Uhr keine Feuerwerkskörper abgebrannt und mitgeführt werden. Der Verbotsbereich ist mit Schildern gekennzeichnet. Der Zugang zu diesen Bereichen wird von der Polizei kontrolliert. Personen mit Feuerwerkskörpern dürfen den Bereich nicht betreten. An den Zugängen kann es deshalb zu Stauungen kommen.

Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung dürfen zudem wie in den Vorjahren keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden, weil solche Gegenstände immer wieder auf die darunter stehenden Menschen geworfen worden sind. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein privater Sicherheitsdienst Taschen. Glasflaschen und Gläser müssen dort abgegeben werden.

Die Stadt und die Polizei bitten alle Feiernden, die Feuerwerksverbote zum Schutz für die sich dort aufhaltenden Menschen und die dortigen Gebäude einzuhalten. Verstöße gegen die Abbrennverbote können mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Burg
Um die Zufahrten im Burgbereich für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind folgende Straßen für Nichtanlieger von Sonntag, 31. Dezember 2017, 18 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2018, 7 Uhr, gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Dazu werden an den Zufahrten Durchfahrtssperren aufgestellt. Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls von 31. Dezember 2017, 18 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2018, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge. let

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