Nr. 74 / 23.01.2018
Die Antragsfrist für die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2017 läuft noch bis einschließlich Mittwoch, 31. Januar 2018. Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass ein entsprechender Antrag spätestens bis zu diesem Termin bei der Stadt Nürnberg eingereicht werden muss. Später eingehende Befreiungsanträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Alleine zur Fristwahrung ist ein formloser schriftlicher Antrag ausreichend. Die zur Befreiung erforderlichen Antragsformulare können Bürgerinnen und Bürger per E-Mail unter zweitwohnungssteuer@stadt.nuernberg.de anfordern oder unter www.stadtfinanzen.nuernberg.de herunterladen. Mit der Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (Artikel 3, Absatz 3 BayKAG) zum 1. Januar 2009 kann auf Antrag eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erfolgen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen – 29 000 Euro jährlich für Alleinstehende, 37 000 Euro jährlich für Verheiratete – nicht überschritten werden.
Für Einzelheiten und weitergehende Auskünfte steht das Kassen- und Steueramt, Sachgebiet Zweitwohnungssteuer, Theresienstraße 7, 1. Obergeschoss, Zimmer 110, Telefon 09 11 / 2 31-31 08, gerne zur Verfügung.
Für das Steuerjahr 2018 endet die Antragsfrist für die Steuerbefreiung am 31. Januar 2019. jos
Leitung: Dr. Siegfried Zelnhefer
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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