Nr. 94 / 26.01.2018
Stirbt der Partner oder ein Elternteil, dann zahlt die gesetzliche Rentenversicherung den Hinterbliebenen eine Art Unterhalt. Welche Rente gibt es für wen? Wie wird das eigene Einkommen angerechnet? Welche Leistungen können Geschiedene bekommen? Bietet das Rentensplitting eine Alternative? Diese Fragen klärt Referent Michael Grimm von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in seinem Vortrag zur Todesfall-Vorsorge am Montag, 29. Januar 2018, um 14.30 Uhr im großen Saal des Treffs Bleiweiß, Hintere Bleiweißstraße 15. Die Teilnahme ist kostenfrei. Unter Telefonnummer 09 11 / 2 31-82 24 werden Anmeldungen entgegengenommen. Der Vortrag ist auch für gehörlose Menschen geeignet: Es ist eine Gebärdendolmetscherin vor Ort.
Unter der genannten Telefonnummer gibt es auch weitere Auskünfte zum Veranstaltungs- und Kursprogramm der Treffs. Programmbroschüren liegen an folgenden Stellen zur kostenlosen Mitnahme aus: Treff Bleiweiß, Hintere Bleiweißstraße 15, Treff Heilig-Geist, Spitalgasse 22, Infothek des Seniorenamts, Hans-Sachs-Platz 2, BürgerInformationsZentrum im Rathaus Hauptmarkt 18 und Nürnberg Info, Königstraße 93. alf
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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