Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 216 / 23.02.2018

Frist läuft: Nur alle fünf Jahre kann man Schöffe werden

Alle fünf Jahre besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich für das Amt des Schöffen zu bewerben. Aktuell ist das bei der Stadt Nürnberg nur noch bis spätestens Freitag, 16. März 2018, für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 möglich.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie stehen gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Dass Schöffen nicht Rechtswissenschaft studiert haben, ist dafür kein Hindernis. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.

Als Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:
1. Deutsche Staatsangehörigkeit
2. Bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019:
Mindestalter: 25 Jahre, Höchstalter: 69 Jahre
3. Wohnsitz in Nürnberg
4. Einwandfreier Leumund

Für die Dienstleistung erhalten Schöffen Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter.

Weitere Informationen und ein Bewerbungsformular sind im Internet unter www.wahlen.nuernberg.de veröffentlicht. let

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